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Handbuch zu den Reichsstädten

Peter Bühner: Die Freien und Reichsstädte des Heiligen Römischen Reiches. Kleines Repertorium (= Schriftenreihe der Friedrich-Christian-Lesser-Stiftung 38). Michael Imhof Verlag 2019. 623 S. Abbildungen. 70 Euro (Lesser-Stiftung 39,95 Euro). ISBN 978-3731906643. Ortsverzeichnis als PDF.

Mit dem bescheiden als “Kleines Repertorium” betitelten Werk liegt ein nützliches stadtgeschichtliches Handbuch vor, das gut 150 Reichsstädte oder zeitweilig als solche beanspruchte Städte nach einheitlichem Schema vorstellt. Es ist nicht alphabetisch, sondern chronologisch nach Mediatisierungsgruppen gegliedert, was die Benutzung etwas erschwert, zumal das alphabetische Ortsverzeichnis am Anfang Nummern statt Seiten angibt und lebende Kolumnen mit den Nummern fehlen.

Für das beispielhaft herausgegriffene bedeutende Ulm stehen fünf Seiten (S. 194-198) zur Verfügung, die mit 2,5 Seiten “A) Kurzcharakteristik der Stadt und ihrer Geschichte” beginnen und auf Nachweise verzichten. Die weiteren Gliederungspunkte erhalten – mit Ausnahme der Literaturangaben und des Merian-Nachweises – nur 1-2 Zeilen:

B) Ursprung Reichsstandschaft
C) Mediatisierung
D) politisch-administrative Zugehörigkeit nach Mediatisierung
E) Aktueller administrativer Status und Einwohnerzahl
K) Sitz im Reichsstädtekollegium des Reichstags
L) Konfessioneller Status 1648
M) Landgebiet

F (Angaben in Standardliteratur) und H (Weiterführende Literatur in Auswahl) sind nicht überzeugend abgegrenzt, da auch H Standardliteratur (wie hier die “Königspfalzen”) enthält. Die Literaturangaben sind oft veraltet, was angesichts der bibliographischen Möglichkeiten des Internets durchaus erstaunt. So fehlen bei Schwäbisch Hall die Stadtgeschichte von Gerd Wunder (Die Bürger von Hall) und Gerhard Lubich. Bei Schwäbisch Gmünd wird ein Autor (Ehmer) zum Verfasser der Stadtgeschichte 1984 befördert; die alte Stadtgeschichte von Grimm 1867 ist heute nicht mehr von Nutzen. Mosbach: Die Kreisbeschreibung hätte nicht fehlen dürfen, desgleichen das Mosbacher Urkundenbuch. In der Regel enthalten Kunstdenkmälerinventare wertvolle stadtgeschichtliche Ausführungen; diese sind aber ebensowenig berücksichtigt wie die Reihe der “Deutschen Inschriften”.

Von den acht ausgewerteten Werken der “Standardliteratur” liegen vier kostenlos online vor:

Heinig 1983: https://doi.org/10.25534/tudigit-14229
Hugo 1838: https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10559650-8
Schmidt 1984: https://doi.org/10.25534/tudigit-14156
Zeumer 1913: Wikisource

G weist jeweils den Merianstich nach (so vorhanden), der auch als Abbildung beigegeben wird – keine originelle Wahl! Leider wird das in J blasonierte Stadtwappen nur in Schwarz-Weiß abgebildet. Punkt I (Bauliches Erbe der reichsstädtischen Ära – städtebauliche Situation) hätte als eigener Punkt weggelassen werden können, da die entsprechenden Angaben in der Regel kaum abweichend schon am Ende der Kurzcharakteristik (A) stehen.

Für die Vergleichbarkeit der Städte wäre die Aufnahme von Steuersummen und Einwohnerzahlen um 1800 wünschenswert gewesen.

Über die Aufnahmekriterien kann man sich streiten. Die Aufnahme von Erfurt oder Magdeburg irritiert. Da Spezialliteratur zur Frage der Reichsstandschaft bei den einzelnen Artikeln nicht genannt wird, hätte man erwartet, dass diese konsequent in der Einleitung nachgewiesen wird, was aber nicht erfolgt. Ludwig Schnurrer hat im Katalog Reichsstädte in Franken 1 (1987), S. 357-367 über “verhinderte” Reichsstädte in Franken geschrieben. Von den dort behandelten Städten vermisst man Lenkersheim und Ansbach im Band. Ansbach hatte Reichsstadtqualität, behauptete Josef Maier 1988 (PDF). Wichtiger ist das Fehlen von Trier, das intensiv schon im Spätmittelalter den Status einer Reichsstadt anstrebte. Nicht vorhanden ist ebenfalls Einbeck. Philip Haas und Martin Schürrer haben ihm und den Autonomiestädten 2023 eine Monographie gewidmet (Auszug GBS).

Dem Urteil von Thomas Wozniak in der Historischen Zeitschrift kann ich mich trotz der Einwände und der Überzeugung, dass ein solches gedrucktes Nachschlagewerk inzwischen obsolet ist, anschließen: “Das mit großem Fleiß erarbeitete Repertorium bietet einen Zugriff auf grundlegende Informationen und weiterführende (ältere) Literatur zu ehemaligen Reichsstädten. Obwohl dem Band Register wie Übersichtskarte fehlen, stellt es insgesamt ein Standardwerk dar, das die Vergleichbarkeit mit anderen Städten (Residenz-, Messe-, Bischofsstädte etc.) deutlich erhöht” (Bd. 311, 2020, S. 148).


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. Januar 2024). Handbuch zu den Reichsstädten. Archivalia. Abgerufen am 24. April 2025 von https://doi.org/10.58079/vmu5


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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