“Einigkeit besteht hinsichtlich der Erkenntnis, dass die Produkte von ChatGPT & Co in den allermeisten Fällen nicht urheberrechtlich geschützt sind.
Dies ergibt sich daraus, dass es sich dabei um das Ergebnis eines maschinellen Prozesses handelt – und nicht um eine menschliche Schöpfung. Der Mensch setzt diesen Prozess durch seine Eingabe lediglich in Gang, hat aber nur begrenzten Einfluss auf das Ergebnis. Voraussetzung für einen urheberrechtlichen Schutz ist aber ein “Schöpfungsakt” eines Menschen. Daran fehlt es bei Bildern oder Texten, die von KI berechnet werden.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. Januar 2024). KI-Werke sind nicht urheberrechtlich geschützt. Archivalia. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/vmog