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Notebook im Hofer Stadtarchiv verboten – das Jahr fängt ja gut an

Angstschleuder twitterte das Verbot aller privaten elektronischen Geräte im Hofer Stadtarchiv auf dem Verordnungsweg durch den Bürgermeister.
Die auf der Homepage der Stadt abrufbare Benutzungsordnung (PDF) lässt ein solch rigides Vorgehen nicht erkennen: ” …§ 8 (5) Die Verwendung von technischen Geräten bei der Benutzung, wie Schreibmaschine, Diktiergerät, Computer oder beleuchtete Leselupe, bedarf besonderer Genehmigung.
Diese kann nur erteilt werden, wenn durch die Verwendung der Geräte weder der Erhaltungszustand von Unterlagen gefährdet noch der geordnete Ablauf der Benützung gestört wird. ….”
.

Eine Klärung wurde nachgefragt.

Nachtrag 04.02.2010:
Zur Rücknahme des Notebookverbots s. http://archiv.twoday.net/stories/6171535


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (2. Januar 2010). Notebook im Hofer Stadtarchiv verboten – das Jahr fängt ja gut an. Archivalia. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bted


11 Gedanken zu „Notebook im Hofer Stadtarchiv verboten – das Jahr fängt ja gut an“

    1. Rechtsgrundlage? Schön, dass die Rechtsnorm angegeben wird (Allgemeine Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung Hof 3.9. (5) vom 17.12.2009). Aber was besagt die zitierte Norm? Liefert sie gar eine Begbründung?

    1. Und was ist überhaupt ein “technisches Gerät”? Dazu gehört auch ein Bleistift. Keine Ahnung haben, aber Verordnungen formulieren. Armselig.

    2. Mich wundert gar nichts mehr; zwar gibt es noch Stadtarchive, in denen man sogar mit der Digitalkamera fotografieren kann, aber ein hiesiger Archivar begründete das Fotografierverbot damit, dass dann die Quelle beschädigt würde. Das wird sie allerdings, allein durch das Anfassen und Umblättern. Vielleicht sollte man gleich ganz die Benutzung verbieten. In welchem Land leben wir eigentlich?

    3. In einem Land, in dem man für jeden Pups zum Anwalt rennt sich aber scheut, für gut 300 Euro (so viel musste ich soeben Kostenvorschuss für meine Auskunftsklage gegen die FSU Jena in Sachen ZfBB löhnen, normaler Streitwert) eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen diese Art von Einschränkung der Forschungsfreiheit einmal durchzuziehen.

      Im übrigen steht jedem offen, sich an die zuständige Volksvertretung (hier: Stadtrat) zu wenden (Art. 17 GG). Dies schafft mehr Öffentlichkeit als eine Anfrage beim OB.

  1. Korrektur Hallo,
    bitte erst mal eine Korrektur: Die Weisung kommt von Oberbürgermeister Dr. Harald Fichtner.
    Das Verbot wurde mir am 30.12.2009 mündlich durch den Fachbereichsleiter Dr. Kluge bekannt gegeben, ich wurde darauf hingewiesen, dass ich ab 01.01. mein Notebook im Leseraum aus bereits genannten Gründen nicht mehr verwenden dürfe.

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