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Die lange Liste kommunaler Grausamkeiten 2010 … beginnt in Hof in Bayern

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Ich halte sowohl das Verbot eigener Geräte (einschließlich von Digitalkameras) als auch die Einzelgenehmigung von Reproduktionen für rechtswidrig. Man kann sich bei dem Stadtrat, der Kommunalaufsicht, den im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien, dem Landtag (Landtagspetition) beschweren, wenn man nicht den Rechtsweg gehen will.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. Januar 2010). Die lange Liste kommunaler Grausamkeiten 2010 … beginnt in Hof in Bayern. Archivalia. Abgerufen am 20. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/btdr


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Die lange Liste kommunaler Grausamkeiten 2010 … beginnt in Hof in Bayern“

  1. Konstruktives Gegenbeispiel aus Greifswald: “§ 14 Benutzung von technischen Hilfsmitteln
    (1) Die Verwendung technischer Hilfsmittel (Notebooks und dergleichen) ist im Zusammenhang mit der Benutzung von Archivgut grundsätzlich gestattet. Dies bedarf der Genehmigung durch den Leiter des Stadtarchivs bzw. dessen Stellvertreter und kann unter Angabe von Gründen versagt werden.”
    Quelle: http://www.greifswald.de/uploads/media/Benutzungssatzung_fuer_das_Stadtarchiv.pdf

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