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Reichsbanneramt

Gründliche Deduction, daß dem hochfürstl. Haus Würtemberg das Reichs-Panner- oder Reichs-Fendrich-Ambt, Praedicat und Insigne, schon von etlichen Seculis her, rechtmäßig zustehe und dahero ohne Kränckung desselben althergebrachter Praerogativen, keinem anderen Chur- oder Fürsten erst neuerlich verliehen werden könne : mit Beyl. A – Qq / [Johann Georg von Kulpis]
Stuttgart 1693

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/1032233

Zur Markgröninger Reichssturmfahne. Bedeutung hat diese Schrift durch die Befassung von Leibniz mit ihr:

http://www.bbaw.de/bbaw/Forschung/Forschungsprojekte/leibniz_potsdam/bilder/IV5text.pdf


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. Januar 2010). Reichsbanneramt. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/btd9


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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