“Kölner Dom” kann nicht als Marke geschützt werden

https://www.tagesschau.de/inland/bgh-urteil-koelner-dom-marke-100.html

Der BGH-Beschluss datiert vom 12. Oktober – wie üblich sind die Richter faul, wenn es um die Entscheidungsveröffentlichung geht.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=136028&pos=3&anz=1162

Über den ähnlichen Fall Neuschwanstein:

https://www.merkur.de/wirtschaft/schloss-neuschwanstein-bayern-verliert-prozess-name-hotel-nesselwang-bauwerk-marke-zr-92065049.html

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c48816p-marke-schutz-sehenswuerdigkeit-schloss-neuschwanstein/

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=61490&pos=2&anz=637. Der BGH folgte leider dem BPatG (siehe https://archivalia.hypotheses.org/14100) nicht.

patronsocks.com

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. Januar 2024). “Kölner Dom” kann nicht als Marke geschützt werden. Archivalia. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/vkxn


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search