https://www.tagesschau.de/inland/bgh-urteil-koelner-dom-marke-100.html
Der BGH-Beschluss datiert vom 12. Oktober – wie üblich sind die Richter faul, wenn es um die Entscheidungsveröffentlichung geht.
Über den ähnlichen Fall Neuschwanstein:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=61490&pos=2&anz=637. Der BGH folgte leider dem BPatG (siehe https://archivalia.hypotheses.org/14100) nicht.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. Januar 2024). “Kölner Dom” kann nicht als Marke geschützt werden. Archivalia. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/vkxn