Einem seit einigen Jahren verurteilten Straftäter steht grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch bezüglich eines in Onlinearchiven gespeicherten Artikels zu, in welchem er erwähnt und erkennbar dargestellt wird, wenn dessen Inhalt zulässig ist und der Artikel zu einem früheren Zeitpunkt erschienen ist.
So das OLG Bremen am 30.11.2009 Az.: 3 W 33/09
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http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/30-11-2009-beschlss-olg-bremen-az-3-w-33-09.html
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Klaus Graf (13. Januar 2010). Online-Archive müssen nicht bereinigt werden. Archivalia. Abgerufen am 20. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/btas
ewig? dann werden straftäter auf ewig bestraft? ohne besserungsmöglichkeit?