Online-Archive müssen nicht bereinigt werden

Einem seit einigen Jahren verurteilten Straftäter steht grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch bezüglich eines in Onlinearchiven gespeicherten Artikels zu, in welchem er erwähnt und erkennbar dargestellt wird, wenn dessen Inhalt zulässig ist und der Artikel zu einem früheren Zeitpunkt erschienen ist.

So das OLG Bremen am 30.11.2009 Az.: 3 W 33/09

Volltext:
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/30-11-2009-beschlss-olg-bremen-az-3-w-33-09.html


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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