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13 Gedanken zu „Kassation bei der BStU“

  1. Anlass? Wäre der hier diskutierte Artikel nicht eine begrüßenswerter Anlass, um eine öffentliche Diskussion über die archivische Bewertungspraxis zu initiieren?

    1. non satis Das ist seine Quelle, aber keine Stellungnahme der kritisierten BStU. Die Quelle 2009 / S. 21 lässt vermuten, wie unzutreffend Reinhard Markners Angang ist. Aber der Mann ist Wissenschaftler, kein Journalist. Das Ärgernis ist deswegen die Feuilleton-Redaktion, die so etwas veröffentlicht.

    2. Wohl wahr: Ich habe nicht ohne Grund auf alle dort online verfügbaren Tätigkeitsberichte verweisen. Der 1999er Bericht widmet sich ebenfalls recht ausführlich dem Themenfeld “Bewertung und Kassation”.
      Eine Brandschrift zum 20-jährigen Jubiläum des Strums auf die Stasi-Zentrale in allen ehren. Sie kommt jedoch – wenn die BStU tatsächlich sehr großzügig kassieren sollte – um mindestens 10 Jahre zu spät.
      Ferner ist sie ein Beleg über das gespannte Verhältnis zwischen Archiven und (historischer) Forschung. Beide (!) Seiten müssen sich in Bewertungsfragen aufeinander zu bewegen.
      Die Forschung muss sich viel früher einmischen – und die Archivierenden müssen dies zu lassen. Würde dies das Ergebnis dieses Artikels, hätte er wenigstens etwas sinnvolles erreicht.

    3. Dass die Bewertung auch gleichförmig erscheinender Akten eines Unrechtregimes (noch dazu eines, dessen Täter und Opfer noch leben) eine völlig andere sein muss als bei anderen “stinknormalen” Akten, ist doch eigentlich eine Binsenweisheit. Siehe dazu auch mein Kommentar hier ?p=28757

    4. Kein Widerspruch Ich sehe hinsichtlich der BStU keinen ernsthaften Widerspruch zwischen Forschung und Archivierung, was Bewertungsfragen angeht (die Probleme mit dem Persönlichkeitsrecht sind ein ganz anderes Feld). Im Gegenteil, der Autor des Zeitungsartikels desavouiert eher eine anderswo vielleicht begründetere Kritik. Insofern ist hier nichts Sinnvolles erreicht.

      Aber hatten wir nicht hier schon einmal erörtert, ob es sinnvoll sein könnte, dass staatlichen Archive periodisch einen Kassationsbericht veröffentlichen?

    5. Synthese unmöglich? Ist es unmöglich, sowohl einen Kassationsbericht vorzulegen, als auch die Forschung an der Bewertung zu beteiligen?

    6. Kassiert wird klandestin Ich weise die Position von Bartz zurück. Dezente und diplomatische nicht-öffentliche Kritik hat meines Wissens nie übereifrige Kassationen verhindert. Wenn wir wollen, dass archivische Bewertung gesellschaftlich diskutiert wird (und dazu stehe ich), können wir nicht reflexartig externe Kritiker der Inkompetenz verdächtigen. Im Rahmen eines Zeitungsartikels lässt sich nicht fachlich argumentieren, um gedruckt zu werden, muss er zwangsläufig reißerisch sein. Ich bezweifle, dass die mich 2006 beschäftigende ungeheuerliche Kassation (ob sie vorgenommen wurde, weiß ich nicht) eines DDR-Eingabenbestands im Bundesarchiv (auf sie spielt Ladislaus an) irgendeine Chance auf öffentliche Diskussion gehabt hätte.

    7. Kon- und Dissenz Zeitungsberichte dürfen reißerisch, müssen aber zuverlässig sein. Dazu gehört die Nachfrage beim Angegriffenen. Mehr als dieses Mindestmaß an “fachlicher Diskussion” hätte nicht sein brauchen; mein Vorwurf hat insofern durchaus etwas Reflexhaftes, und dies gerne. Mein Eindruck war, dass der Autor auf einen Anruf bei der BStU verzichtet hat, um sich nicht die These kaputt zu recherchieren. Vom Äußern nichtöffentlicher Kritik kann bei einem Rechercheanruf nicht gesprochen werden. Und selbstverständlich muss archivische Bewertung öffentlich diskutiert werden. Da ist unser Konsens so groß wie der Dissenz über die Qualität jenes Zeitungsartikels.

      In der Bewertung des Vorgangs im Bundesarchiv liegen Ladislaus und ich auch nicht weit auseinander, nur in der Begründung dafür. Er kritisierte damals die angekündigte Kassation von 90 Prozent der Eingaben vom alltagsgeschichtlichen Blickwinkel her. Das ist vpllkommen einleuchtend. Petitionen in der DDR sind darüber hinaus aber auch Verschriftlichungen der Rechtsunsicherheit gewesen. Weil sich aus einsichtigen Gründen kaum jemand traute, den Staat zu verklagen, blieb nur die Petition übrig und gewann deswegen eine enorme Popularität. “Gnade” statt “Recht” war das dahinter stehende Prinzip, das mit dieser einzigartigen Registratur genau untersucht werden kann – oder hätte untersucht werden können.

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