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Missverständliches Notebookverbot im Hofer Stadtarchiv zurückgenommen

Gerne komme ich dieser Bitte von Werner Weigold, Stadtverwaltung Hof Sachgebiet Organisation, nach:

” …. im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dr. Fichtner danke ich für Ihre Mitteilung bzgl. des Benützungsverbotes von Notebooks im Archiv der Stadt Hof.
Für den Bereich der Stadt Hof ist am 1.1.2010 eine neue Allgemeine Geschäftsordnung (AGA) in Kraft getreten, die den Geschäftsablauf, den allgemeinen Dienstbetrieb und das Verhalten der städtischen Bediensteten regelt.
Besondere Dienst- oder Geschäftsanweisungen, wie z.B. die Benutzungsordnung für das das Stadtarchiv Hof, werden durch die neue AGA nicht aufgehoben. Für die Benützung des Stadtarchivs Hof durch Besucher gilt also nach wie vor die o.g. Benutzungsordnung. Die Archivleitung wurde von Herrn Oberbürgermeister Dr. Fichtner aufgrund Ihres Schreibens zwischenzeitlich angewiesen, den missverständlichen Aushang (Ziffer. 3.9.2. Abs. 5 der AGA) aus dem Schaukasten des Archivs zu entfernen und wie seither zu verfahren.
Wir bitten Sie, Ihren Hinweis im Weblog „Archivalia“ entsprechend zu ändern und danken nochmals für Ihre Aufmerksamkeit.”

s. a. http://archiv.twoday.net/stories/6117530


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (3. Februar 2010). Missverständliches Notebookverbot im Hofer Stadtarchiv zurückgenommen. Archivalia. Abgerufen am 21. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/bt55


Ein Gedanke zu „Missverständliches Notebookverbot im Hofer Stadtarchiv zurückgenommen“

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