http://blog.beck.de/2010/02/09/landgericht-koeln-und-strassenfotos
Das Landgericht Köln hatte über http://www.bilderbuch-koeln.de zu befinden. Dort wird Google Maps eingesetzt;
die Fotos stammen von diversen Nutzern. Das Gericht befand mit Urteil vom 13. Januar 2010 (28 O 578/09):
1. Wer im Netz Fotos von Strassenzügen mit Informationen zu Hintergründen von Stadtgeschichte oder Architektur
verbindet, kann sich auf das Medienprivileg des § 41 BDSG berufen.
2. Losgelöst davon ist eine Verwendung des Bildmaterials nach § 29 Abs. 2 BDSG unter Berücksichtigung der insoweit vorrangigen
Kommunikationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) zulässig.
Dem Ergebnis ist zuzustimmen. Ich halte es aber für im Ansatz verfehlt, in der Abbildung eines Hauses mit Straße und Hausnummer ein personenbezogenes Datum des Hauseigentümers zu sehen. Wieso nicht auch der Mieter oder dort Beschäftigten?
Zu Streetview:
?s=streetview
http://www.urheberrecht.org/news/3865
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (9. Februar 2010). Wichtiges Urteil im Streit um Google Streetview. Archivalia. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bt2f