Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat schon Ende 2008 verordnet, dass die Sicherungsregister und Zweitbücher der Personenstandsunterlagen nach Ablauf der Fortführungsfristen der Landesarchivverwaltung, d. h. an das Landeshauptarchiv Koblenz, abzuliefern sind. Grund für diese Verordnung war das neue Personenstandsgesetz, das neue Fristen für die Einsichtnahme in die Standesamtsakten festgelegt hat. Bereits seit 1798 gibt es im ehemals französisch besetzen Rheinland Zivilstandsregister, die nun in ein zentrales Archiv wandern. Die Erstschriften, Beleg- und Sammelakten bleiben weiter in kommunaler Verwahrung.
Beim Landeshauptarchiv Koblenz wird bis zum 31.12.2010 ein zentrales Personenstandsarchiv eingerichtet. Es erhält die frei gewordenen Personenstandsunterlagen, die bisher von den Standesämtern und Kreisverwaltungen bzw. kreisfreien Städte aufbewahrt wurden. Damit steht der Öffentlichkeit auch in Rheinland-Pfalz erstmalig geschlossen eine personengeschichtliche Quelle zur Verfügung, die genauso wie in Teilen Nordrhein-Westfalens bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zurückreicht. Einen Wermutstropfen hat diese geplante Zentralisierung der Bücher in einer angemieteten Halle in Koblenz: Die Benutzung ist ab 1. Januar 2011 bis auf weiteres leider nur nach Voranmeldung möglich.
http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2010/02#Neues_Personenstandsarchiv_in_Koblenz
http://www.landeshauptarchiv.de/index.php?id=189&printView=1
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Klaus Graf (10. Februar 2010). Neues Personenstandsarchiv in Koblenz. Archivalia. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bt1z