“Die Autoren der jeweiligen Quellen bitten um Beachtung, dass die Einträge (Kirchenbuchauszüge, Transkriptionen von Regesten und Gerichtsbüchern) dem Urheberrecht unterliegen.”
Netter Versuch, aber genauso dumm und falsch wie die Machenschaften der anderen Public-Domain-Betrüger.
http://www.webgenealogie.de/pgv
http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2010/02
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. Februar 2010). Copyfraud genealogisch. Archivalia. Abgerufen am 23. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/bt1x