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Kammergericht: Plakatsammlung Sachs darf im Deutschen Historischen Museum bleiben

http://www.art-lawyer.de/index.php5?page=7&id=2783

http://www.welt.de/die-welt/kultur/article6023370/Gericht-Berlin-darf-Sachs-Sammlung-behalten.html

Das Kammergericht Berlin entschied in zweiter Instanz, dass Sachs-Sohn Peter zwar der Eigentümer ist, er aber die Herausgabe der Sammlung nicht erzwingen kann.

Nach Ansicht des Kammergerichts hat sich das Museum um die Sammlung verdient gemacht. Es habe zu Recht davon ausgehen können, dass es die Sammlung behalten dürfe, sagte Bulling. «Die jahrzehntelange Bewahrung von mehr als 4000 Plakaten geht über eine bloße Nutzung hinaus.» artefacti

Ein Aktenzeichen habe ich nicht gefunden, ebenso wenig einen Volltext auf: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de

Update:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kammergericht_8_U_56_09_Urteil_vom_28.1.2010.pdf

http://archiv.twoday.net/stories/75238596


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. Februar 2010). Kammergericht: Plakatsammlung Sachs darf im Deutschen Historischen Museum bleiben. Archivalia. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bt1d


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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