” ….. Alle Produkte des Stadtarchivs sind pflichtige Aufgaben nach dem Archivgesetz NRW. Dazu gehört auch der Öffentlichkeit den Zugang zu den Archivmaterialien zu ermöglichen.
Zusätzliche Informationen:
Eine Erhöhung der Verwaltungsgebühren um 10 bis 15 % wäre möglich; dazu ist ein Ratsbeschluss erforderlich.
Einführung neuer Gebührentatbestände (Kopien Standesamtsregister etc.) ….”
Die Verwaltung geht von einer jährlichen Ertragserhöhung von 3.200 € aus.