“Die Universität Innsbruck hat den Doktortitel von Schleswig-Holsteins Justizstaatsekretär Otto Carstens (CDU) aberkannt. […] Vor etwa einem Jahr waren bereits Vorwürfe bekannt geworden, dass Carstens einzelne Textstellen unzulänglich zitiert haben soll. Das sei aber nicht der Grund für die jetzige Entscheidung gewesen, schreibt die Uni Innsbruck. Sie hatte ein externes Gutachten beauftragt, das nun festgestellt hat, dass in der Dissertation die Masterarbeit von Carstens enthalten ist, die er 2007 in Hamburg abgegeben hatte. Der Staatssekretär soll genau das nicht gekennzeichnet haben. Dadurch seien die Studienleistungen, die in Innsbruck an der Universität erbracht wurden, geschmälert, so die Uni.
Der luxemburgische Wissenschaftsjournalist Jochen Zenthöfer war es, der im vergangen Jahr die Plagiatsvorwürfe gegen Carstens erhoben hatte. Er begrüßt die Entscheidung der Universität Innsbruck – kritisiert jedoch, dass Carstens’ Arbeit lediglich auf Selbstplagiate überprüft wurde. Zenthöfer seien damals auf Anhieb auch Fremdplagiate aufgefallen.”
Meine Position zum Thema Eigenplagiate: https://archivalia.hypotheses.org/?s=eigenplagiat
Eigenplagiate sind keine Plagiate.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. Oktober 2023). Eigenplagiat: Universität erkennt Doktortitel ab. Archivalia. Abgerufen am 12. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cipp