In einer genealogischen Mailingliste wurde gefragt: Ich versuche, den lateinischen Begriff “Centus Hereditarius” zu übersetzen, wie er im Kontext des folgenden Eintrags aufgeführt ist, der in der Veröffentlichung “Die wirtschaftlichen Verhaltnisse des Prämonstratenser-Klosters Fussenich vom 12.-18. Jahrhundert” zu finden ist. Drei Jahre später verkauften Theodoricus de Embe und seine Gattin ihren centus hereditarius in Höhe von fünf Schillingen und sechs Denaren cölnischer Währung , der auf den Gütern des Klosters zu Dirlau lastete, für acht Mark.
Da Google Books den Begriff nur in dieser Quelle (Arbeit von Lubberich) findet, ist es klar, dass es sich um einen Druckfehler für Census hereditarius handelt. Ich befragte aber auch Googles KI-Bot Bard:
Ja, gerne. Ein centus hereditarius ist ein Begriff aus dem römischen Recht, der eine Erbschaft bezeichnet, die an einen Erben fällt, der nicht mit dem Erblasser verwandt ist. Der Erblasser kann einen centus hereditarius frei in seinem Testament bestimmen.
Der Begriff centus hereditarius leitet sich von den lateinischen Wörtern centum für “hundert” und heres für “Erbe” ab. Er wurde erstmals im 2. Jahrhundert v. Chr. in den Schriften des römischen Juristen Gaius erwähnt.Ein centus hereditarius kann an eine beliebige Person vergeben werden, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sozialen Stellung oder ihrer Beziehung zum Erblasser. Der Erblasser kann auch bestimmen, dass der centus hereditarius an mehrere Personen oder an eine juristische Person (z. B. eine Stiftung) fällt.
Der centus hereditarius ist ein Sonderfall der römischen Erbfolge. Er ist nicht an die gleichen Regeln gebunden wie die Erbfolge an Verwandte. Der Erblasser kann den centus hereditarius frei nach seinem Willen bestimmen.
In der Praxis wurde der centus hereditarius häufig verwendet, um eine Person zu belohnen, die dem Erblasser in irgendeiner Weise geholfen hatte. Beispielsweise konnte ein centus hereditarius an einen treuen Diener oder an einen Geschäftspartner vergeben werden.
Der centus hereditarius wurde im Mittelalter und in der Neuzeit in den meisten europäischen Rechtssystemen abgeschafft. In Deutschland ist er seit 1900 nicht mehr gültig.
Hier sind einige Beispiele für einen centus hereditarius:
Ein reicher Mann vererbt sein gesamtes Vermögen an seine Frau und seine Kinder. Er bestimmt jedoch, dass sein Diener, der ihm jahrzehntelang treu gedient hat, einen centus hereditarius von 100.000 Sesterzen erhält.
Ein Kaufmann vererbt sein Geschäft an seinen Sohn. Er bestimmt jedoch, dass sein Geschäftspartner, der ihm bei der Gründung des Geschäfts geholfen hat, einen centus hereditarius von 25 % des Geschäftswerts erhält.
Ein Kaiser vererbt sein Reich an seinen Sohn. Er bestimmt jedoch, dass seine Tochter einen centus hereditarius von 10 Millionen Denaren erhält.
Ich hoffe, diese Erklärung war hilfreich.
Ich teilte die Erklärung mit 😉 zusätzlich mit, was aber zu wenig war, denn der Anfragende nahm Bards Halluzinieren (vulgo: völliger Unsinn) für bare Münze und fragte: Könnte es sein, dass Graf Dietrich in seinem Testament eine Erbschaft für Theoderich für dessen jahrelange treue Dienste festlegte?
Möglich ist alles, sogar, dass die Götter Astronauten waren …
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Oktober 2023). Centus hereditarius. Archivalia. Abgerufen am 5. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/cipf