Die Tankstelle hat alle Bewertungen, die ihr nicht gefielen, bei Google Maps gemeldet und hinsichtlich meiner Person (ich hatte auf Anregung von Google Maps eine 3-von-5-Sterne-Bewertung abgegeben, ohne weiteren Text) eine falsche Behauptung gegenüber Google aufgestellt.
“Es besteht keine Geschäftsbeziehung mit dem Google-Nutzer Klaus Graf. Es handelt sich vermutlich um einen Fake-Namen. In diesem Zusammenhang darf ich Sie gemäß der Rechtssprechung vom 25.10.2011 – VI ZR 93/10 (BGH) auffordern, diesen Verstoß zu erforschen und ggf. mit dem Verfasser der Bewertung Kontakt aufzunehmen und die Rezension von „Klaus Graf“ zu löschen, wenn der Rezensent nicht gegenteiliges nachweist.”
Da kann ich nur sagen: Danke BGH. Danke Google Maps, das für meine Zeitachse den Besuch der Tankstelle im Mai 2022 aufweist. Das Vorbringen der Tankstelle hätte also ohne Kontaktaufnahme zu mir zurückgewiesen werden können. Das “ggf.” im Zitat ist zu beachten.
Wer wird sich wohl die Mühe machen, die Tankquittung herauszusuchen? Nutzer werden eingeschüchtert und von wahrheitsgetreuen Bewertungen abgehalten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. Oktober 2023). Wie eine Tankstelle in Affing schlechte Google-Bewertungen durch falsche Anschuldigungen los wird und Google Maps seinen Nutzern nicht beisteht. Archivalia. Abgerufen am 9. Februar 2026 von https://doi.org/10.58079/cioj