Kaum bekannt ist die vierbändige Dokumentensammlung des aus Bergzabern stammenden Juristen Johannes Wolff, dessen Wikipedia-Artikel ich überarbeitet habe. Beschrieben wurden die Cod. 247 und 246 der Schönborn’schen Schlossbibliothek Pommersfelden durch Daniel Groh: Lizentiat der Rechte Johannes Wolff. Ein Beitrag zur Biographie eines pfälzischen Diplomaten und Historiographen aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Zweibrücken 1926, S. 54-65. Alle vier Bände Cod. 245-248 beschrieb Wilhelm Schonath, Katalog der Handschriften der Gräflich von Schönborn’schen Bibliothek zu Pommersfelden, Bd. III: Nr. 201-300 (masch.), Pommersfelden 1951-1952 (nicht paginiert). Beide Beschreibungen sind online unter:
https://archive.org/details/wolff_dokumentensammlung_pommersfelden
Schonath gab an, ein fünfter Band liege im Generallandesarchiv. Ich habe ihn in der Online-Datenbank nicht gefunden. [26.10.2023 Rainer Brüning schrieb mir: “[N]ach dem sagenumwobenen 5. Band von Johannes Wolff wurde im Generallandesarchiv schon mehrfach gesucht, leider ohne Erfolg. Einen zeitgenössischen pfälzischen „Collectanea“-Band, zu dem uns aber nichts Genaueres bekannt ist, finden Sie hier: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-3628866“. Dieser Band reicht bis 1603, dürfte also nicht von Wolff stammen.]
Wolffs Sammlungen sind außerordentlich reichhaltig. Ein Schriftstück druckte Johannes Haußleiter: Ein Empfehlungsbrief Melanchthons für Johannes Wolf von Bergzabern. In: Zeitschrift für Kirchengeschichte 15 (1895), S. 425–427 (GBS). Einige Dokumente zu Wolffs literarischer Tätigkeit gab Wolfgang Irtenkauf: Johann Wolff, Amtmann zu Mundelsheim. In: Ludwigsburger Geschichtsblätter. 27 (1975), S. 89–116 (BLB) wieder.
Ich beschränke mich auf wenige subjektive Hinweise. Die Bände überliefern eine ganze Reihe von Reisetagebüchern und – abrechnungen des vielbeschäftigten Diplomaten. Es gibt auch Dokumente zur Causa Nikodemus Frischlin 1580/81 (Cod. 245, Bl. 384ff.). In Cod. 248 finden sich viele ältere Schriftstücke aus der zweiten Hälfte des 15. und dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts, beispielsweise zum Konflikt der Stadt Worms mit dem Bischof um 1500 (Bl. 1ff.), zur Mainzer Stiftsfehde (Ausschreiben Dieters von Isenburg 1462, Bl. 104ff.) zur Causa Hutten/Ulrich von Württemberg (Bl. 219ff.) und zur Fehde der Reichsstadt Rothenburg gegen Adam von Thüngen 1525/26 (Bl. 294f.). Zu den Spottgedichten auf Graf Ludwig von Löwenstein (mit Verwahrung dagegen 1523, Bl. 290f.) und Herzog Ulrich von Württemberg (Bl. 202f.) habe ich keinen Nachweis gefunden (zu letzterem nichts in Steiff/Mehring).
Zur dynastischen Erinnerungskultur der Markgrafschaft Baden-Durlach sind zu beachten in Cod. 246, Bl. 222f.: Entwürfe einer Grabinschrift (angeblich auf Hermann I. von Baden) samt Ode auf denselben; Bl. 322ff. Chronik des Hauses Baden (nur: Eltern und Kinder des Markgrafen Karl 1553-1557). Am 29. August 1582 schrieb Markgraf Ernst Friedrich an Wolff, dieser möge im Stift “Barkhenaw” die Inschriften der markgräflichen Grabmäler abschreiben und sonst Interessantes sammeln. Es handelt sich natürlich um Backnang. Harald Drös wusste von diesem Auftrag offenbar nichts, als er die Backnanger Inschriften bearbeitete (DI, vgl. https://archivalia.hypotheses.org/11664). Der von Groh gegebene Textanfang für die genannte Grabinschrift “Hac cubat Hermannus Badensis marchio tumba” stimmt mit dem Beginn der Backnanger Inschrift von 1515 (DI) überein und bezieht sich daher wohl auf den Stiftsgründer Hermann II.
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Klaus Graf (23. Oktober 2023). Die Dokumentensammlung des Dr. Johannes Wolff (1537-1600) in Pommersfelden. Archivalia. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cioi