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Übernommene elektronische Unterlagen beim Landesarchiv Baden-Württemberg

Das Landesarchiv Baden-Württemberg bietet neuerdings eine Aufstellung aller verzeichneten Bestände mit elektronischen Unterlagen.
Elektronische Unterlagen sind digitale Informationen aller Art, die als solche in den Behörden des Landes entstanden sind (“digital born records”). Es gibt Bestände, die nur aus elektronischen Unterlagen bestehen, und solche, bei denen papierne oder andere physische Träger elektronischen Bestandteilen komplementär gegenüberstehen (Hybridbestände).

http://www.landesarchiv-bw.de/web/50811


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
thomschu (10. März 2010). Übernommene elektronische Unterlagen beim Landesarchiv Baden-Württemberg. Archivalia. Abgerufen am 13. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bstu


11 Gedanken zu „Übernommene elektronische Unterlagen beim Landesarchiv Baden-Württemberg“

  1. Terminologisches Man mag im Ländle weiter sein – weit aber nicht, wie das Hinschauen zeigt.

    Der Begriff “elektronische Unterlagen” ist doch sehr erstaunlich, denn Unterlagen können nicht elektronisch sein. Mit viel gutem Willen könnte man sagen, dass sie elektronisch entstehen. Die im Inventar “Elektronische Unterlagen” des Landesarchivs aufgeführten Begiffsbestimmungen zeigen enorme Definitionsschwächen, wohl, weil man ein Synonym für “digitale Informationen” zu brauchen glaubte.

    Unberücksichtigt bleibt auch, dass zu den Daten (der Begriff taucht hier gar nicht auf) auch die Speichermedien gehören (taucht auch nicht auf). Deshalb sind die beiden Sätze auch noch widersprüchlich: Wenn es laut Satz 1 explizit um Daten geht (digitale Informationen, also ohne Träger), gibt es also Bestände, die nur aus Daten bestehen? Ohne Datenträger? Aber dann gibt es laut Satz 2 die Hybridbestände, die einerseits aus papiernen und anderen (aber nicht Daten-) Trägern, andererseits aus elektronischen Unterlagen (ebenfalls ohne Träger) bestehen?

    Man kann sich auch über “komplementär gegenüberstehen” belustigen, überhaupt auch über das ältliche Adjektiv “elektronisch” aus den seligen 1970er Jahren. Verblüffenderweise hat der VdA kürzlich seine Homepage neu konzipiert, um “eine zeitgemäße und angemessene Visitenkarte auf der Datenautobahn” vorzuzeigen:
    ?p=19239 Eine solche Prosa ist doch … sagen wir es vorsichtig … seit etwa zehn Jahren eher selten geworden. Fehlt noch, dass der Begriff Kybernetik aus den 1950ern wiederkehrt.

    1. Terminologisches, aber richtig …. “Elektronische Unterlagen” ist ein terminus technicus, wie jeder weiß, der sich in der Materie auskennt. Zum einen stellt er die Analogie im Umgang her, die zu konventionellen analogen Unterlagen besteht (z.B. ISO 15489 u.a.), zum anderen grenzt er sich von den reinen Daten (im Sinne eines Bitstreams) ab.
      Die vermeintlichen Definitionsschwächen zeigen daher eher eine wenig vertiefte Kenntnis der Fachdiskussion bei Herrn Bartz.
      Speichermedien sind selbstverständlich zunächst genauso wenig Gegenstand der Archivierung wie etwa Stehordner oder Aktenschränke im analogen Bereich.
      Insofern gibt es da auch keinen Widerspruch, außer bei landläufigem, aber unfachlichem Verständnis der Terminologie.
      Über “komplementär gegenüberstehen” kann man sich nur dann belustigen, wenn einem eine Begriffsbildung von beispw. “diametral gegenüberstehen” fremd ist (im einen Fall “ergänzend”, im anderen “gegenläufig”).
      … und dabei hab ich persönlich nicht mal was mit BaWü zu tun ….

    2. Trägerlose Daten? So rächt es sich, wenn man zwar die Sprache beobachtet, aber nur gelegentlich, was Archivare aus ihr machen…

      Im Ernst: Als ab Mitte der 1970er durch den staatlichen EDV-Einsatz erstmals digitale Informationen übernommen werden mussten, erklärte man Daten und Datenträger gemeinsam zu Archivgut (und beließ sie zunächst aus pragmatischen Gründen an ihrem Standort, etwa einem Statistischen Landesamt). Deswegen ging ich davon aus, dass den Speichermedien als Trägern von Daten (im Sinne maschinell verarbeitbarer digitaler Informationen) im analogen Bereich nicht der Stehordner oder der Aktenschrank entspricht, sondern das Papier. Archivtheoretisch leuchtet mir die Konstruktion einer trägerlosen Überlieferung von Daten nicht ein, archivpraktisch schon gar nicht, aber ich verspreche Studium der Literatur.

      Die Belustigung über “komplementär gegenüberstehen” kommt übrigens vom erkennbaren Bemühen des Archivars, die Struktur seiner Überlieferung als so spannungsgeladen darzustellen wie ein Gartengestalter seinen blühend barocken Pflanzplan; ein sachliches “einander ergänzen” hätte es auch getan.

    3. “Elektronische Aufzeichnungen” – so jedenfalls in der Menne-Haritzschen “Archivterminologie”. Wahrscheinlich kommen wir um den Anglizismus “digital born records” nicht herum. Ein Fall für den VDS?

    4. … jaaaa, die goldenen 70er … Seitdem hat sich ja einiges getan. Ich gehöre zwar sicherlich auch nicht zu den “digital natives”, aber die Vorstellung, dass digitale Archivierung vollständig in der archivfachlichen Tradition der 70er Jahre betrieben werden kann – nur eben elektronisch – trifft nicht zu.
      Es geht weder nur um digitalsierte Papierakten, noch um “Datenbanken” (das ist nun wirklich ein antiquierter Begriff), sondern um Daten aus Fachverfahren, die teils mit automatisierten, teil zu ergänzenden, archivspezifischen Metadaten ausgestattet in komplexen Speichersystemen vorgehalten werden.
      Die Parallelen zur gewohnten Archivpraxis enden da leider. da muss man sich tatsächlich auf neue Denkmuster einlassen.
      Gelingt bestimmt auch Menschen, die sich zuletzt in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts damit befasst haben.

    5. Fachverfahren Wer um Himmels willen außer irgendwelchen durchgeknallten Verwaltungstheoretikern und Internetausdrucker-Archivaren spricht denn heute bitteschön von Fachverfahren?

      Die schärfsten Kritiker der Elche …

    6. Deutliche Worte darf hier nur einer benutzen …. alles andere wird hier wieder gelöscht.
      Mal schauen wie lange das hier stehen bleibt.
      Mein Posting von gestern abend hat die Nacht nicht überlebt.

    7. Fachverfahren sind daneben nicht nur SW-Lösungen, die auch spezifische Anpassung erfahren haben, sondern die auch für spezifische Anwendungsbereiche entwickelt und eingesetzt werden. Vgl. DOMEA-Konzept:

      “Für eine spezifische Fachaufgabe entwickelte IT-Lösungen
      innerhalb einzelner Behörden, die oftmals in heterogener
      IT-Landschaft kontinuierlich fortentwickelt und angepasst
      wurden. Hierbei ist eine Anbindung an das
      VBS und ein Datenaustausch mit dem führenden System
      ohne entwickelte Schnittstellen nicht gegeben.”

    8. Beiträge, die im Kern nichts anderes als persönliche Angriffe gegen mich sind lösche ich, sobald ich sie sehe. Wem das nicht passt, kann sich ein anderes Forum suchen, Danke.

  2. Herzlichen Glückwunsch ! Während man anderswo noch dabei ist sich zu sortieren oder in gesprächstherapeutisch anmutenden Arbeitskreisen das Thema gaaaanz langsam zu umzingeln, sind sie im Ländle schon wieder weiter.
    Hinschauen!

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