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Lauterbachs Ausgabe der “Fuchsfalle” des Jos von Pfullendorf: nicht ohne Mängel

Die folgende Rezension erschien in der Daphnis 51 (2023), S. 633-637 (Paywall).

Jos von Pfullendorf. Die Fuchsfalle. Hrsg. von Klaus H. Lauterbach. Wiesbaden: Harrassowitz Verlag 2022 (= Monumenta Germaniae historica. Quellen zur Geistesgeschichte des Mittelalters 33). CXLVI + 644 S. ISBN 978-3-447-11552-0.

Als Hermann Heimpel über die Fuchsfalle 1982 schrieb, das “für die religiösen Zustände im Schwaben des 15. Jahrhunderts hochwichtige Werk […] hätte längst eine Ausgabe verdient”, hatte Monika Kunze in Freiburg im Breisgau diese ins Auge gefasst.[1] Daraus wurde nichts. Nun hat der Historiker Klaus H. Lauterbach, bekannt durch seine MGH-Ausgabe des sogenannten Oberrheinischen Revolutionärs, die 1427 abgeschlossene deutschsprachige religiöse Abhandlung ediert.

Eine ausführliche Einleitung stellt nicht nur den Text und seine Überlieferung vor, sie legt auch – sehr breit – Rechenschaft ab über die Editionsgrundsätze (LXXVI–XCVII) und würdigt den Autor und sein Werk. Jos (Jodocus) von Pfullendorf dürfte um 1375 in der kleinen oberschwäbischen Reichsstadt Pfullendorf geboren worden sein, denn er bezog 1390 die Universität Heidelberg als “Judocus Fabri de Phullendorf” – kein reicher Student, sondern ein “pauper”. Die leichtfertig rezipierte Ansicht von Peter-Johannes Schuler, Jos habe der Familie der in Basel als Notare tätigen Rentz von Pfullendorf angehört, wird von Lauterbach zurecht zurückgewiesen (XCIX–CII). In Heidelberg, wo Jos 1393 Magister artium wurde, dürfte er Job Vener getroffen haben, den er als Lehrer und Freund ansah. Die Kontakte zu der Schwäbisch Gmünder Geschlechterfamilie Vener erklären vermutlich, dass Jos 1411 und 1413 als öffentlicher Notar in Schwäbisch Gmünd begegnet. Von 1417 bis zu seinem Tod, den Lauterbach mit 1432/1433 ansetzt, obwohl man sicher eigentlich [p. 634]
nur den 9. Dezember 1428 als Terminus post quem angeben kann, wirkte er in der Reichsstadt Rottweil als Notar und als oberster Schreiber sowohl der Stadt als auch des Hofgerichts. Da Lauterbach die wenigen Zeugnisse nicht hinreichend recherchiert vorstellt, habe ich sie mit Online-Nachweisen versehen und publiziert.[2] Hervorgehoben sei nur die Bekanntmachung von zwei Nördlinger Missiven, die Jos 1418 und 1422 aus Rottweil an die Stadt Nördlingen bzw. deren Stadtschreiber Conrad Horn schrieb. Das Dokument von 1422 ist schon 1799 in die Sekundärliteratur eingesickert, ohne dass bisher jemand den Hinweis verifiziert hat.

Außer der Fuchsfalle verfasste Jos am Ende seines Lebens das unvollendet gebliebene Buch mit den farbigen Tuchblättern der Beatrix von Inzigkofen, ein Lehrgespräch, geführt ebenso wie in der Fuchsfalle mit seiner Tochter Beatrix, Chorfrau in Inzigkofen. Aus der autographen einzigen Überlieferung (Staatsbibliothek Berlin, Ms. germ. fol. 1045) wurde es 2013 ediert.[3]

Lauterbach kann wahrscheinlich machen, dass die Übersetzung der Hymnen im Jahreskreis im Karlsruher Codex Aug. pap. 72 ebenfalls von Jos stammt (XXXV–XLI). Die Handschrift nennt als Autor einen ungenannten öffentlichen Notar in Rottweil. Allerdings ist der Karlsruher Codex nur die älteste Überlieferung der Übersetzung. Im Verfasserlexikon hätte Lauterbach gefunden, dass es sich um ein auch in mindestens fünf anderen Handschriften und einer Straßburger Inkunabel enthaltenes Werk Auslegung der Hymnen handelt.[4] Es wäre wünschenswert, wenn von philologischer Seite diese und die gesicherten Übersetzungen vergleichend untersucht würden.

Dagegen lehnt Lauterbach die Verfasserschaft der Rottweiler Hofgerichtsordnung (Stuttgarter Handschrift HB VI 110, um 1435?) ab, wie er in einem Beitrag für die Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 2020 ausführte.[5] Wer an der Autorschaft festhalten möchte, sollte neue Gründe dafür beibringen.

Jos von Pfullendorf widmete die Fuchsfalle am 24. April 1427 der Priorin und dem Konvent von Inzigkofen, einer geistlichen Gemeinschaft, der er sich als “treuer Vater” nach Auskunft der späteren Klosterchronik (Lauterbach hat leider nur eine einzige Überlieferung herangezogen) besonders verbunden [p. 635]
fühlte. Lauterbach hat offenbar Oster- und Karwoche verwechselt, wenn er den 17. April nennt (30).

Der Titel Fuchsfalle bezieht sich auf die Bibelstelle aus dem Hohelied (2,15) über die Füchse, die den Weinberg verwüsten, in der Auslegung des Bernhard von Clairvaux, von dessen Theologie Jos stark beeinflusst wurde. Jos hatte lange vergeblich nach einem Kloster für seine Tochter Beatrix gesucht, bis er auf das reformgesinnte Stift Inzigkofen stieß. Der Lehrdialog zwischen ihm und der Tochter behandelt Fragen des richtigen Klosterlebens. Er verurteilt die Simonie und preist die Armut. Im Vorwort resümiert Lauterbach seine Sicht auf die Fuchsfalle (VI):

Unter dem nachwirkenden Eindruck des Konstanzer Konzils verfasst, sichtet und ordnet sie die literarisch fassbaren Traditionen, die das Ideal der monastischen Existenz beschwören, und nutzt sie argumentativ, um dem reformbemühten Inzigkofener Konvent eine prinzipielle Orientierung zu geben. Dass dies in der Volkssprache geschieht, bezeichnet den geistesgeschichtlichen Ort der ‘Fuchsfalle’ in der spätmittelalterlichen Reformdiskussion: Philosophie, Theologie und Kanonistik, gelehrte Weltsicht, gelehrte Frömmigkeitskonzepte und gelehrte Rechtsauffassung werden den Ungelehrten, aber Verständigen vermittelt und in einer Weise diskutiert, die sie als Subjekte der Erneuerung in die Verantwortung zieht.

Es ist das große Verdienst Lauterbachs, die vielen Quellen in den oft alten Drucken aufgesucht und ermittelt zu haben. Man kann sich nur wundern, dass Jos, der sich selbst mehrfach als Meister der sieben freien Künste bezeichnet, wie ein graduierter Kanonist oder Theologe seine Belege über den Text sät. Ob man nicht doch an eine weitergehende universitäre Ausbildung, die ohne Abschluss blieb, denken darf?

Die Fuchsfalle liegt nur in einer einzigen Handschrift vor, dem autographen Codex Donaueschingen 423 der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe. Dass diese dem MGH-Editor die Einsichtnahme aus konservatorischen Gründen verwehrte, lässt sich nur als unerhörte Anmaßung der Bibliothek bezeichnen. Lauterbach musste sich auf das Digitalisat im Internet stützen. Seine zu häufigen Lesefehler werfen die Frage auf, wie es um die Qualitätssicherung bei den MGH-Editionen bestellt ist. Ein völlig fehlerfreier Text ist bei längeren Werken eine Illusion. Wenn aber die MGH keine verlässliche Transkription garantieren können, wäre es an der Zeit, der Online-Präsentation auf dmgh.de ein Korrekturwerkzeug (wie das Annotationswerkzeug von e-codices.ch) beizugeben, in dem entsprechende Verbesserungen nach [p. 636]
dem Crowdsourcing-Prinzip der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden können.

Ich habe zwei zufällig ausgewählte Blätter (59v, 105r) und ein aus inhaltlichen Gründen ausgewähltes (95v) kollationiert. Es ist zu lesen: 127,5 fryem; 127,11 vffseczungen; 127,25 nŏtt; 212,25 nu; 213,6 maͤr (statt maͤrchen); 213,9 sekellin; 237,2 unuermăsgot; 237,4 vnßr; 237,6 suͤlle; 237,14 fúnfft; 237,15 redrÿch; 237,19 kúschẃ. Zwei der Fehllesungen (Märchen und Säbelchen) sind auch sinnentstellend. 213,9 werden die als “sebellin” verlesenen Säcklein/Zierbeutel (so nochmals 220,5) im Wortverzeichnis zu kleinen verzierten Säbelchen, was für Säbel mit initialem S ein außergewöhnlich früher Beleg wäre.

Einer bemerkenswerten Stelle über weltliche literarische Stoffe (213) – genannt werden der Venusberg, Tristan, der getreue Eckhart, das Kindlein auf der Säule und (Schondochs) Königin von Frankreich – ist ein wenig überzeugender Exkurs gewidmet (CII–CIII), der sich über einen Zusammenhang von Venusberg und Eckhart mit der Tannhäuserballade verbreitet und über eine mögliche Bekanntschaft des Autors mit Hermann von Sachsenheim spekuliert. Die maßgebliche Mörin-Ausgabe Schlossers blieb Lauterbach unbekannt. Das Kind auf der Säule könnte sich auf die Cupido-Darstellung in der Minnerede des Johann von Konstanz beziehen.[6]

Die Register (Stellen, Namen, Wörter und Sachen) hätten sorgfältiger bearbeitet werden müssen. Längst nicht alle Namen des Textes sind im Namenregister vertreten. Die Stelle über die berüchtigte Päpstin (301) nennt Athen und Rom, aber nur Rom hat ein Lemma. Es werden (241) einige weibliche Heilige genannt, aber nicht alle finden sich im Register. “Citelis” (Cîteaux) kommt nicht nur 69 vor, sondern auch 83. Es fehlt der Ortsname “Carnot(e)” (296, 308), ja es fehlen sogar alle Quellenbelege für Inzigkofen (24f., 28, 316, womöglich weitere).

Große Lücken weist trotz seines riesigen Umfangs (419–643) das Register der Wörter und Sachen auf. Gegenstände der Sachkultur haben Lauterbach nur ausnahmsweise interessiert. Obwohl er sich über ein mögliches weiteres Werk von Jos, betitelt Spillerlein (als Spindelchen gedeutet), Gedanken macht (XXXII–XXXV), das die Stiftschronik von Inzigkofen erwähnt, verzeichnet er die “spinnel” (342) und weitere mit ihr genannte Alltagsgegenstände nicht. Vermisst werden unter anderem die “auentur buchli” (220), wie es auch kein Lemma “buch” gibt. [p. 637]

Trotz der angesprochenen Mängel muss man dem Editor dankbar sein, dass er eine bemerkenswerte deutschsprachige Reformschrift zugänglich gemacht und mit Quellennachweisen erschlossen hat.

Klaus Graf | ORCID: 0000-0002-5834-4987

[1] Vgl. Hermann Heimpel. Die Vener von Gmünd und Straßburg 1162–1447. Studien und Texte zur Geschichte einer Familie sowie des gelehrten Beamtentums in der Zeit der abendländischen Kirchenspaltung und der Konzilien von Pisa, Konstanz und Basel. Bd. 1 (Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht, 1982), 622.
[2] Archivalia, 2. Februar 2023 (https://archivalia.hypotheses.org/164654).
[3] Jos von Pfullendorf. Das Buch mit den farbigen Tuchblättern der Beatrix von Inzigkofen. Untersuchung und Edition, hrsg. von Stefan Abel und Nicole Eichenberger (Stuttgart: Hirzel, 2013).
[4] Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon, hrsg. von Kurt Ruh u. a. Bd. 4 (Berlin, New York: De Gruyter, ²1983), 340.
[5] Klaus H. Lauterbach. “Die Alte Rottweiler Hofgerichtsordnung und Jos von Pfullendorf.” Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 79 (2020), 99–113.
[6] Vgl. Jacob Klingner, Ludger Lieb. Handbuch Minnereden. Bd. 1 (Berlin, Boston: De Gruyter, 2013), 329.

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Inhaltsverzeichnis https://d-nb.info/1240990480/04

Rezension von Albrecht Classen: https://www.sehepunkte.de/2023/01/37427.html

Digitalisat der ehemals Donaueschinger Handschrift, Bl. 59v: https://digital.blb-karlsruhe.de/blbhs/content/pageview/57060

Rezension: Klaus Lauterbachs mängelbehaftete MGH-Ausgabe des Oberrheinischen Revolutionärs (2012)


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Klaus Graf (7. Oktober 2023). Lauterbachs Ausgabe der “Fuchsfalle” des Jos von Pfullendorf: nicht ohne Mängel. Archivalia. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cimt


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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