Lutz Reichardt (1934-2009) hat nicht weniger als zehn Ortsnamenbücher für den Großraum Stuttgart vorgelegt und gilt als “Altmeister der württembergischen Ortsnamenkunde”. Ungeachtet der allgemeinen Wertschätzung für seine Leistung habe ich bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass in den Büchern teilweise gravierende Mängel vorliegen, ja dass sie im Detail recht stümperhaft bearbeitet sein können.1 Hier soll es nur um den Artikel Ellwangen im Ortsnamenbuch des Ostalbkreises 1 (1999), S. 155-166 gehen und nur um die ältesten Belege. Zur Geschichte des wohl im 8. Jahrhundert gegründeten Benediktinerklosters verweise ich lediglich auf den Band 2017 (PDF) der Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte mit mehreren Beiträgen zur Klostergeschichte, wobei vor allem die Studie von Maria Magdalena Rückert über “Frühe Schriftkultur im Kloster Ellwangen” wichtig ist.
Die vier von Reichardt zum angeblichen Gründungsjahr 764 angeführten Belege entstammen einer im 12. Jahrhundert auf das Jahr 764 gefälschten Urkunde und drei sehr viel später überlieferten erzählenden Quellen. Die Suonhar-Urkunde liegt als Ausfertigung im Staatsarchiv Ludwigsburg B 389 U 2252, wobei im Württembergischen Urkundenbuch Online (zu Bd. 1 Nr. 8) längst das Digitalisat (Findmittel mit Link dazu) hätte vermerkt werden müssen.
Die Vita Hariolfi (Geschichtsquellen.de) und die Ellwanger Annalen (Geschichtsquellen.de) sind im Cod. bibl. fol. 55 der WLB Stuttgart überliefert, dem Lectionarium Matutinale, das zwischen 1124 und 1136 angelegt wurde (Rückert S. 23) und online einsehbar ist. Sehr spät ist, wie man sich in den Geschichtsquellen.de überzeugen kann, die bis 1477 geführte Ellwanger Chronik überliefert. Pez edierte im Thesaurus 4.3 (1723), Sp. 761 (MDZ) nach dem verlorenen Original die von Reichardt S. 156 zitierte Stelle.
Damit ist der älteste erhaltene frühmittelalterliche Namensbeleg für Ellwangen die Urkunde Ludwig des Frommen vom 8. April 814, die in der nun maßgeblichen Edition von Theo Kölzer 2016 (Die Urkunden Ludwig des Frommen 1, Nr. 10, dMGH) als echt eingestuft wird, auch wenn es sich um eine Nachzeichnung des 9. Jahrhunderts mit Siegelmissbrauch handelt. Das Kloster liegt im Wald “Uirgundia […] in loco nuncupante Elehenuuang”. Die Ausfertigung befindet sich im Stuttgarter Kaiserselekt H 51 U 2 (Findmittel mit Link zum Digitalisat). Diese Stelle und keine ältere ist die “Erstnennung” von Ellwangen.
Fahren wir mit den Kaiserurkunden fort, so schließt sich an: die Schenkung des Klosters Gunzenhausen an Ellwangen durch Ludwig den Frommen am 21. August 823, ediert von Kölzer als Nr. 228 (dMGH). Der Name lautet erneut “Elehenuuang” (dreimal). Im Stuttgarter Kaiserselekt die U 3 (Findmittel mit Link zum Digitalisat).
Die Urkunden Arnulfs bieten zu 887 November 27 zwei Namensformen: “Elenuuanga” und als Rückvermerk “Eleuuangun” (Die Urkunden Arnolfs, 1940, Nr. 1, dMGH, vgl. WUB). Die Urkunde 011.0009 des Bischöflichen Archivs Chur ist in unzureichender Auflösung online (angeblicher Permalink).
Nur in deutscher Übersetzung in einem Kopialbuch aus der Mitte des 15. Jahrhunderts ist das Diplom Arnulfs Nr. 126 vom 5. Juni 894 (vgl. WUB) erhalten.
Ansonsten kennt Reichardt aus dem Württembergischen Städtebuch (sic!) und “MGH, Leg., I, S. 224” einen 817 datierten Beleg Monasterium Elehenwanc mit Überlieferungsangabe KU (Kaiserurkunde), REG (Regest), DR (Druck), auf den ich unten zurückkomme.
Es muss erwartet werden, dass dergleichen Ortsnamenbücher wenigstens für das Früh- und Hochmittelalter auf das sorgfältigste alle der Forschung bekannten Belege registrieren. Es geht schlicht und einfach nicht an, dass die Namensformen der beiden Verbrüderungsbücher des 9. Jahrhunderts fehlen.
Das um 825 angelegte Reichenauer Verbrüderungsbuch (Geschichtsquellen.de) enthält eine Konventsliste der Brüder von “ELEEHENUUANC”, die nicht viel später entstanden ist und angeführt wird von den Äbten Sindolt (genannt in der Urkunde von 823) und Erpfman. Schwarzmaier datierte diesen Eintrag in der ZWLG 1959, S. 219 (MGH-PDF) ca. 825/30. Die sogenannte “Edition” in den MGH bietet zu S. 110 ein SW-Faksimile (dMGH), farbig sieht man die Seite in e-codices.ch (daraus die folgende Abbildung).
Etwa aus der gleichen Zeit stammt nach Schwarzmaier der Eintrag im St. Galler Verbrüderungsbuch der Brüder “DE ELEHENUUANGIA”. MGH Libri mem. N. S. 9 (2019), Abb. 26 = pag. 26, Bl. 23v von St. Gallen, Stiftsarchiv, C 3 B 55 (Farbfaksimile) ist nicht korrekt verlinkbar [12.4.2024 dMGH, Danke an C. Radl]! Auch hier stehen die Äbte Sindolt und Erfman am Anfang.
Erhebliche Probleme bereitet der Beleg zu 817 aus der "Notitia de servitio monasteriorum" (Geschichtsquellen.de; Capitularia), wobei ich mich leider nicht mit dem Hinweis auf die Angabe der Geschichtsquellen, diese Notitia gehöre “wohl” zur Synode an der Jahreswende 818/19 in Aachen, begnügen kann.
Reichardt hätte nicht nach Pertz 1835 und schon gar nicht nach dem Württembergischen Städtebuch zitieren dürfen, sondern nach der kritischen Edition von Petrus Becker in: Initia consuetudinis Benedictinae. Consuetudines saeculi octavi et noni (Corpus consuetudinum monasticarum 1), (1963), S. 493-499 (Seiten im Internet Archive), hier S. 495 (“Elehenvvanc” hergestellt aus “Clehenbbanc”), während Rückert 2017 eigentlich bereits die in den Geschichtsquellen (an dieser Stelle) übergangene Dissertation von Walter Kettemann hätte heranziehen müssen: Subsidia Anianensia: Überlieferungs- und textgeschichtliche Untersuchungen zur Geschichte Witiza-Benedikts, seines Klosters Aniane und zur sogenannten “anianischen Reform”. Mit kommentierten Editionen der ‚Vita Benedicti Anianensis‘, ‚Notitia de servitio monasteriorum‘, des ‚Chronicon Moissiacense/Anianense‘ sowie zweier Lokaltraditionen aus Aniane, Diss. Duisburg 2000, online seit 2008. Da mir keine ausführliche Auseinandersetzung mit der Arbeit Kettemanns bekannt geworden ist, bewege ich mich auf dünnem Eis, doch geht es nicht an, seine Funde zu ignorieren. Soweit die Studie zur Kenntnis genommen wurde, zeigen die Erwähnungen in Google Books keine Ablehnung seiner Ansichten. Dass Kettemanns Doktorvater, Dieter Geuenich, 1989 sich auf die Seite Kettemanns schlug, verwundert nicht (MGH-PDF).
Die Monographie Kettemanns (= K.) umfasst über 1100 Seiten. Mit der Überlieferung der Notitia beschäftigen sich das Kapitel S. 229-484 und die Exkurse S. 531-620. Die bisher bekannten alten Drucke und die Pariser Handschrift BNF Latin 11792 (nicht online) aus dem 17. Jahrhundert gehen, so Kettemann, alle auf ein Dossier des Benediktinerklosters Saint-Gilles bei Nîmes aus dem Jahr 1324 zurück. Der Erstdruck von Jean Sirmond: Concilia antiqua Galliae (1629), S. 685f. (GBS) war nach K. S. 393 die Vorlage der möglicherweise von Dom Anselme Le Michel (1601-1644) geschriebenen Handschrift BNF Latin 13815 (Digitalisat). Die Ausgabe von André Du Chesne: Historiae Francorum scriptores 2 (1636), S. 323f. (GBS) und die Abschrift in BNF Collection Duchesne 120 gehen auf Latin 11792 zurück (K. S. 392f.). Léon Ménard druckte in seiner Histoire […] de la ville Nismes 1750, Preuves Nr. 2 (GBS; Gallica), so K. S. 437, den historiographischen Text mit der Notitia aus dem Kartular des Klosters Saint-Gilles von Gaspard de Loys 1689 (H 916 im Archiv des Département Gard), der aber auch auf das Dossier zurückgeht.
Für die Textherstellung kommt nach K. nur eine beglaubigte Abschrift des Dossiers von 1324 in Betracht, die nicht älter als das 1. Viertel des 17. Jahrhundert ist und sich in einem umfangreichen Faszikel des genannten Archivs in Nîmes H 1 befindet. Im nicht verlinkbaren Eintrag zu H 1 (Findmittel bzw. Direktlink auf Francearchives) liest man unter anderem: “Cahier de 18 feuillets renfermant : 1° une charte de Charles IV le Bel, exemptant l’abbé de Saint-Gilles du serment de fidélité (15 août 1324) ; 2° un rapport de Guy Chevrier, sénéchal de Beaucaire, au Roi, dans lequel il déclare n’avoir pas voulu décharger l’abbé de Saint-Gilles du serment (26 avril 1324) ; 3° un acte présenté à la sénéchaussée de Beaucaire, par l’abbé de Saint-Gilles, pour prouver qu’il ne doit pas le serment (24 mars 1321) ; 4° quelques faits de l’histoire de Charlemagne et les actes du concile d’Aix-la-Chapelle, relatifs aux redevances dues par les monastères ; 6° un extrait de la vie de Saint-Gilles.” Dieses Dossier liegt nach K. im umfangreichen Faszikel dreimal vor, die beglaubigte Abschrift bezeichnet er als Nr. 13, die etwas jüngeren einfachen Abschriften mit 13a und 27. Als Beweisstück im Rekognitionsstreit von 1324 liegt in diesem Dossier die sonst nicht überlieferte Chronik von Saint-Gilles in Form von Annalen 813-818 vor, wobei die Notitia den letzten überlangen Jahreseintrag bildet: K. S. 384.2 Als einziges mittelalterliches Dokument zur Notitia existiert in H 2 eine Supplik von 1417, in der auf die Notitia Bezug genommen wird (Abdruck in: Bulletin historique et philologique 1899, S. 441, Internet Archive).
K. transkribiert das Dossier S. 414-434 aus H 1 Nr. 13 (Notitia: S. 427-431, Ellwangen S. 429 Anm. 106 “Clehenwanc?”) und ediert die Notitia mit Textbesserungen S. 537-547 (Ellwangen S. 540: “Elehenvvanc“; S. 617 gibt es Lesarten des Ortsnamens aus den jüngeren Handschriften).3 Er sieht die im Streit um die Rekognition – der Abt wolle dem König keinerlei Leistungen schulden (K. S. 367) – vorgelegte Chronik von Saint-Gilles als historiographische Fälschung aus dem Frühjahr 1324, die er dem Abt Raymond de Sérignac zuschreibt. Dieser soll sie aus Gellone mitgebracht haben (K. S. 382, 444). Das ist erst einmal nur eine Hypothese. Dass man ein altes, für die eigene Position günstiges Dokument vorweisen konnte, bedeutet nicht notwendigerweise, dass man es gefälscht hat. Aber Zweifel an der Authentizität der Notitia sind nicht neu (vgl. Arnold Bühler im Archiv für Diplomatik 1986, S. 463, MGH-PDF). Gegen einen offiziellen Herrschererlass spricht bereits die auf ein einziges Kloster beschränkte Überlieferung. K. lehnt (vor allem S. 447-458) die Annahme ab, dass die Ausführungen zu 818 (die Datierung 817 ist eine Vermutung Sirmonds, K. S. 291) der karolingischen Vorlage der Annalen von Moissac und Aniane entstammen. Das Stemma S. 481 und die Zusammenfassung S. 482-484 weisen aus meiner Sicht Aussagen mit einem unterschiedlichen Grad an Plausibilität auf, die kritisch überprüft werden müssen. Dies betrifft auch die Annahme, alle Klösterlisten der Notitia seien zwischen 813/14 und 817 entstanden (K. S. 467).
Über den Zusammenhang der Klösterlisten mit den Reformbestrebungen Benedikts von Aniane äußert sich K. S. 468-480. Was eine plausible Möglichkeit darstellt, die Herkunft der Textvorlage aus Aniane, wird S. 473f. als Faktum hingestellt. Der Vergleich des Rahmentexts und der Zwischenüberschriften der Notitia mit den Aussagen der Vita Benedikts bietet die Grundlage für eine Reihe ansprechender Vermutungen, die Gefahr laufen, von der Forschung als gesichertes Wissen übernommen zu werden. Nur Saint-Gilles sei vom Fälscher interpoliert worden (S. 476). Bei den drei durch Zwischenüberschriften nach ihren Leistungen für den Herrscher differenzierten Gruppen (dona: finanzielle Leistungen, militia: Kriegsdienste, orationes: Gebetsdienst) bringt K. nur bei der dritten Gruppe ein Fragezeichen an.
Juristen würden von einer “geltungserhaltenden Reduktion” sprechen: das vielbenützte Dokument, das nicht weniger als 16 Editionen erfuhr (K. S. 342), wird weitgehend “gerettet”, und es bleibt bei dem zweiten Jahrzehnt des 9. Jahrhunderts. Man kann aber auch zu dem Schluss kommen, die mit einiger Wahrscheinlichkeit als verfälscht erwiesene Notitia hänge nunmehr gleichsam in der Luft. An karolingerzeitlichen Klösterlisten als Vorlage ist freilich nicht zu zweifeln. Bei Ellwangen stimmt die überzeugend emendierte Namensform Elehenvvanc ausgezeichnet zu den anderen Namensformen aus der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts.
#forschung #histmonast
Foto der ehemaligen Abtei (OSB) Saint-Gilles (Chorbereich): Rolf Kranz CC BY-SA 4.0, Link
- Zuerst in der Rezension des Ortsnamenbuchs Göppingen in der Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 1991 (UB Freiburg) und vielfach in Archivalia: https://archivalia.hypotheses.org/?s=lutz+reichardt. [↩]
- Den historiographischen Kontext bemerkte nach der Edition von Ménard schon Pückert 1890 ( Internet Archive). [↩]
- Ellwangen steht in der kleinen Gruppe von Klöstern in Alemannien, womit Schwaben gemeint ist. Außer Kempten gibt es nur noch zwei weitere Klöster in dieser Gruppe, die wie Ellwangen in der Nähe oder sogar jenseits der “Stammesgrenze” zu Franken liegen: das schwäbische Feuchtwangen und das im eichstättischen Sualafeld gelegene Herrieden, wobei man wohl eher an einen Irrtum zu denken hat als an eine tatsächliche Zugehörigkeit des Sualafelds zu Schwaben. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. September 2023). Ellwanger Namensbelege im 9. Jahrhundert. Archivalia. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cik9
So viel Urkundenanalyse müsste doch dann zur Bedeutung des Namens führen.
Nicht unbedingt. Reichardt leitet vom Personennamen Alaho oder dem Tier Elch ab.
Wenn der Name nun aus den beiden lateinischen Worten, elegere-auswählen und vane-richtig , entstanden wäre, könnte er vielleicht mit `den richtig Auserwählten´ gedeutet werden. Diese Auserwählten würden dann auch inhaltlich wieder zum frühen Plan Ellwangens passen