Die Dresdner Bank hat ein immenses Historisches Archiv. Dresdner Bank, ein label der Commerzbank. An der Commerzbank ist der Bund zu 25 % plus einige Aktien beteiligt. Dresdner Bank ehemals Bank der SS, vormals eine Bank dessen Aufsichtsrat mehrheitlich von jüdischen Personen besetzt war. So weit so gut.
Am 17.12.2009 erklärte das Historische Archiv der Dresdner Bank: Unterlagen zu der von mir genannten Thematik (Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe Aufsichtsratsmitglied, Konten, Kunstpfändungen usw.) lägen in Frankfurt im Archiv vor. Gern könne ich diese Unterlagen im Archiv einsehen. Ich müsste nur die Berechtigung zur Einsichtnahme nachweisen (gegebenenfalls durch eine Kopie des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe sowie meinen amtlichen Lichtbildausweis). Umgehend legte ich diese Belege vor. Am 22.12.2009 antwortete das Historische Archiv sinngemäss: Frühestens Ende Februar 2010 könnte eine Akteneinsicht stattfinden. Begründung: Umbauten und Verschmelzung Dresdner mit Commerzbank. Am 8 Januar 2010 teilte das Historische Archiv der Dresdner Bank mit: die Unterlagen werden unter der Bedingung ausgehändigt, so die Rechtsabteilung, dass sämtliche Miterben von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe ebenfalls Kopien der Unterlagen bekämen. Ich sollte nur die Anschriften der Miterben benennen. Das tat ich am 11.1.10. Heute, am 26 März 2010 fragte ich erneut nach: Der Vorgang befindet sich noch immer in der Rechtsabteilung…………..Zum wiederholten Male wies ich darauf hin, dass ich die Unterlagen dringend benötige um sie dem Verwaltungsgericht Greifswald vorzulegen. Heute erfahre ich telefonisch, dass die Rechtsabteilung das Bankgeheimnis ins Feld zieht und ausserdem erklärt, es ginge bei den Unterlagen um einen ganz “anderen Stamm”. Drei mal darf man raten, wer den Alleinanspruch geltend gemacht haben kann…Ein liberaler Demokrat ? Bevor ich es vergesse: Telefonisch teilte mir das Historische Archiv mit, ich dürfe auch deshalb keine Unterlagen sehen, weil sich aus den Unterlagen ergäbe, dass ein damaliger Bankdirektor unterschlagen habe.. Ich frage mich, wie jemand bei einer vermögenslosen Person etwas unterschlagen haben kann.
siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3810499
Vielleicht geht es um etwas ganz anderes das vertuscht werden muss:
STIFTUNG PREUSSISCHER KULTURBESITZ BODE MUSEUM (VRIES SKULPTUREN)
In Berlin bei der Stiftung Preussischer Kulturbesitz (Bode Museum) befinden sich Bronzefiguren von Adriaen de Vries (Venus und Adonis und der Raub der Proserpina). Diese Figuren wurden im Morgengrauen des 22 Oktober 1935 von der Schlossbrücke in Bückeburg abmontiert und durch Kopien ersetzt. Die “Hofkammer” will sie an das Staatliche Museum in Berlin verkauft haben.
Sie sollen Pfandgut der Dresdner Bank gewesen sein. Zum Vergleich: Die Reiterstatue des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig, ein Meisterwerk der Zeit um 1600 von Adriaen de Vries wird auf acht bis zehn Millionen Euro geschätzt. Die Stiftung Preussischer Kulturbesitz gab an, vollständige und lückenlose Belege zum Erwerb der Figuren nicht zu besitzen. Siehe auch S. 148 von http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100.
und jetzt die Frage: Wer war die Hofkammer ?
Es ist sehr leicht den Lügner zu enttarnen. Zum Beispiel am Begriff Fürstliche Hofkammer.
Georg Fürst zu Schaumburg Lippe erliess am 14. März 1911 das Gesetz betreffend rechtliche Stellung der Hofkammer. Das Gesetz lautete in seinem einzigen Artikel: “Unsere Hofkammer hat die Rechte einer öffentlichen Behörde”.
Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 besagte:
(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
(4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.
Somit hatte die “Hofkammer” keinerlei Befugnisse einer Behörde mehr.
Im Gesetz betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 14. März 1911 über die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 30 Juni 1923 hiess es:
“Das Gesetz betreffend die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 14. März 1911 wird aufgehoben.”
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe.html
Somit dürfte jedem klar sein, dass es eine Hofkammer mit Befugnissen einer Behörde seit 1918 nicht mehr gibt. Die “Fürstliche Hofkammer” verlor mit der Abdankung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahr 1918 ihre Rechtspersönlichkeit.
STIFTUNG PREUSSISCHER KULTURBESITZ GEMÄLDEGEALERIEN BERLIN
Zum Vorgang Vries Skulpturen gehört auch die damalige gleichzeitige Verbringung (Wegnahme) von zwei Gemälden von Ziesenis (Portraits des Grafen Wilhelm zu Schaumburg Lippe und Ehefrau). In Schloss Bückeburg verblieben Kopien, die Originale wanderten nach Berlin. Die Stiftung Preussischer Kulturbesitz stellt sich bei lostart als Sucherin ein und beschreibt die Provenienz wie folgt: Objektklasse Museum
Künstler Ziesenis, Johann Georg
Geburtsdatum 1716
Geburtsort Kopenhagen
Todesdatum 04.03.1776
Todesort Hannover
Erwähnungsort Frankfurt (Main); Mannheim; Zweibrücken; Braunschweig; Den Haag
Titel Bildnis des Grafen Wilhelm Friedrich Ernst zu Schaumburg-Lippe
Objektart Malerei
Abmessungen Höhe: 153,00 cm Breite: 126,00 cm
Material / Technik Leinwand /
Inventarnummer 2102
Beschreibung Tafelmalerei: Bild:
Provenienz (frühere) Verwaltung: Berlin; (öffentliche) Sammlung; Staatliche Museen; Gemäldegalerie; Inv. Nr. 2102; Zugangsart: Überweisug; Zugangsdatum: 1936; Auslagerungsort: Berlin; Friedrichshain; Flakturm Friedrichshain; Besitzzeit: bis 1945; Zugangsart: Auslagerung; Zugangsdatum: 1941/1942; Vorbesitzer: (private) Sammlung: Dresdner Bank; Besitzzeit: bis 1936; Zugangsart: Pfändung. Ehemaliges Pfandgut der Dresdner Bank, welches 1936 vom Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung der Berliner Galerie übergeben wurde. [Ministerielle Überweisung
Verlustgeschichte Berlin (Flakturm Friedrichshain) 1945
Verlustgeschichte Leiturm des Flakbunkers; Friedrichshain
Titel Bildnis der Gräfin Maria Barbara Eleonore von Lippe-Biesterfeld vor dem Jagdschloß Baum bei Bückeburg
Objektart Malerei
Abmessungen Höhe: 153,00 cm Breite: 126,00 cm
Material / Technik Leinwand /
Inventarnummer 2103
Beschreibung Tafelmalerei: Bild: Jagdsitz, Jagdhütte, Jagdschloß; rendez-vous de chasse;
Provenienz (frühere) Verwaltung: Berlin; (öffentliche) Sammlung; Staatliche Museen; Gemäldegalerie; Inv. Nr. 2103; Zugangsart: Überweisung; Zugangsdatum: 1936; Auslagerungsort: Berlin; Friedrichshain; Flakturm Friedrichshain; Besitzzeit: bis 1945; Zugangsart: Auslagerung; Zugangsdatum: 1941/1942; Vorbesitzer: (private) Sammlung: Dresdner Bank; Besitzzeit: bis 1936; Zugangsart: Pfändung. Ehemaliges Pfandgut der Dresdner Bank, welches 1936 vom Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung der Berliner Galerie übergeben wurde. [Ministerielle Überweisung
Verlustgeschichte Berlin (Flakturm Friedrichshain) 1945
Verlustgeschichte Leiturm des Flakbunkers; Friedrichshain
Die Dresdner Bank hatte (angeblich) Vries Skulpturen und die Gemälde die im Eigentum des verfolgten und emigrierten letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg Lippe standen, pfänden lassen, um sie dem späteren Goebbelsministerium zu übergeben. Warum erteilen weder die SPK noch die Dresdner Bank den Erben Adolfs und der Öffentlichkeit umfassende Auskunft und Information über den gesamten Vorgang ? Was steckte hinter der Pfändung durch die Dresdner Bank ? Weil der Staat fremdes Eigentum beansprucht. Und die Dresdner Bank war Gehilfin. Und was wird heute gespielt ?
update:
Sind das Kopien ?
http://vierprinzen.blogspot.com
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
vomhofe (27. März 2010). Dresdner Bank Aufarbeitung und Transparenz ? Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bsp7
Dresdner Bank Man lese den ersten Absatz – so weit so gut.
Als Historiker nerven mich die hier so ausgetragenen Privatkriege schon arg.
Das sind keine Privatkriege Ich möchte hier einmal eine Lanze für RA vom Hofe brechen, auch wenn manche seiner Positionen vielleicht abwegig sind. Er deckt fundiert Missstände im Bereich der Benutzung von Unterlagen auf, die uns alle interessieren sollten.
So weit so gut, Herr Prof. Dr. Arnold Sie interessieren sich doch für Statistiken. Ich zitiere Sie:
“clausscheffer meinte am 15. Jul, 15:25:
Meistgelesene Beiträge
Bei Ihrer Hitliste, lieber Herr Graf, fällt auf, daß die Spitzenreiter doch aus älteren Zeiten stammen; vielleicht sollten Sie da updates erwägen. Klaus Arnold”
Wollen wir uns ansehen, ob der “Privatkrieg” nur nervt oder auch Interesse weckt ?
schauen Sie bitte hier rein:
?p=19440
update ?p=14396
Stört es, wenn ein Nichthistoriker über seine Erfahrungen mit staatlichen und Wirtschaftsarchiven berichtet ? Wenn so, dann einfach nicht lesen. Herr Prof. Dr. Schneider erteilte mir Hausverbot in seinem blog
http://digireg.twoday.net/stories/5167535/
Wollen Sie anregen, das ich auch hier schweigen soll ?
Schweigen? Genau für das Schweigen ist der Blog nicht da. Herr vom Hofe, deckt wie Kollege Graf bereits schrieb viele Mißstände im Bereich Benutzung und interessante Hintergründe für Ablehnungen von Benutzungen sowie für historische Zusammenhänge auf. Dafür danke und die Bitte dies unbedingt weiterhin zu tun!
Danke werde mich weiterhin um interessante Beiträge bemühen. Sollte das hin und wieder nicht gelingen, so bitte ich um Vergebung. Danke für die aufmunternden Worte.