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Recht auf prozessuale Waffengleichheit nur bei hinreichend bösen Gerichten

Nichts anderes als Schwachsinn ist die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das in der jüngeren Vergangenheit wiederholt Gerichten, die einstweilige Verfügungen ohne Anhörung erließen, auf die Füße getreten ist.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-078.html


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. September 2023). Recht auf prozessuale Waffengleichheit nur bei hinreichend bösen Gerichten. Archivalia. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cih5


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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