Nichts anderes als Schwachsinn ist die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das in der jüngeren Vergangenheit wiederholt Gerichten, die einstweilige Verfügungen ohne Anhörung erließen, auf die Füße getreten ist.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-078.html
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Klaus Graf (8. September 2023). Recht auf prozessuale Waffengleichheit nur bei hinreichend bösen Gerichten. Archivalia. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cih5