Von Grundrechten hat der DJV offenbar noch nie etwas gehört. Das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit steht nicht nur hauptberuflichen Journalisten zu. In der Causa Stralsund war mein Blog außerordentlich meinungsbildung- aber das OVG verweigerte mir den presserechtlichen Auskunftsanspruch.
Im entschiedenen Fall ging es nicht um Katzenvideos, sondern um Gerichtsberichterstattung auf YouTube.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. August 2023). Journalistenverband beisst YouTuber und Blogger weg. Archivalia. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cif9