http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg42000.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (21. April 2010). Kölner Pleiten, Pech und Pannen (Folge 715): Stadtarchivbibliothek strebt Insellösung an. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bsgj
Archivbibliotheken sind seit jeher Sorgenkinder… … man schaue sich nur zum Beispiel die umfangreiche Bibliothek des Hochschularchivs Aachen an, die weltweit via Opac sichtbar ist, aber als Präsenzbibliothek daherkommt, die nicht an die Fernleihe angeschlossen ist. Der Benutzer, der im Verbundkatalog auf ihm wichtige Werke stößt, hat also keinen wirklichen Mehrwert außerhalb Aachens. Letztlich handelt es sich bei der Einbindung in den Verbund daher nur um eine Vermüllung desselben.
Präsenzbibliotheken sind seit jeher Sorgenkinder … Es gibt unzählige Bibliotheken (außerhalb der Archive), die aus guten Gründen reine Präsenzbibliotheken sind und bei denen es überaus nützlich ist, von ihren Beständen zu wissen (z.B. kann man sich Kopien bestellen oder hinfahren). Weitere polemischen Beiträge werde ich hier löschen.
Wir sind die Borg! Die Hysterie auf Inetbib ist ein klassisches Beispiel für den Erfolg einer FUD-Kampagne:
Wenn man folgende Aussagen als a) wahr und zudem b) allgemein bekannt unterstellt:
1. Wer in einem Bibliotheksverbund mitmacht, benötigt keine eigene Software (kann sogar seinen Computer ans Beschaffungsamt zurückgeben, einen Browser hat ja sogar das iPhone …).
Ergo: Wer sich für Software interssiert, will keinem Bibliotheksverbund beitreten.
2. Wenn eine Spezialbibliothek nützlich sein will, dann muss sie sich durch Beitritt zu einem Regionalverbund dessen Paradigmen (optimiert auf Universalbibliotheken und Abwicklung des Leihverkehrs) unterwerfen: Die regeln alles was man braucht und noch viel mehr.
Ergo: Wer keinem Bibliotheksverbund beitritt, verrät seine Nutzer
dann ist im Umkehrschluss natürlich schon die Erkundigung nach Bibliothekssoftware ein professioneller Offenbarungseid und erlaubt öffentliches Abwatschen.
Die Aussagen 1. und 2. entstammen jedoch m.E. irgendwelchen Apologetik-Fabrikationen und daher halte ich die Frage nach geeigneter Software für Spezialbibliotheken für genauso legitim wie die Fragen nach Sichtbarkeit, Synergie und Nachweislage.