“Bei Verdachtsberichterstattung müssen politische Aktivisten und Whistleblower keine Stellungnahmen einholen, soweit sie kein journalistisch-redaktionelles Angebot darbieten. Das hat das Landgericht (LG) Schweinfurt entschieden (Urt. v. 27.07.2023, Az. 11 O 458/22)”. Nicht rechtskräftig.
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Klaus Graf (2. August 2023). Schweinfurter Blog keine Presse. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/cib2