Bereits 1997 hatte das BSG gemahnt, dass Juden, die im von den Nazis besetzten Osteuropa in Ghettos gearbeitet hatten, unter bestimmten Umständen einen Rentenanspruch erworben haben sollen.
2002 verabschiedete der Bundestag ein entsprechendes Gesetz, doch kaum einer bekam die versprochene Rente. Viele Beteiligte haben in dieser sensiblen Frage, bei der es um Entschädigung und zugleich Versöhnung geht, versagt: Die Parlamentarier der Großen Koalition, die über Jahre keinen Verbesserungsbedarf sahen, die Rentenversicherer, die stur ihre Maßstäbe der Gegenwart auf eine historische Situation anwendeten, und auch die Sozialgerichte, die zumeist der Verwaltungspraxis folgten und dann das Problem an die nächsthöhere Instanz weiterreichten.
Nun haben die zuständigen Senate des BSG, der 5. und der 13., fast wider Erwarten den rechten Weg genommen und alle, fast möchte man sagen, mutwillig aufgebauten Hürden niedergerissen. Gerade noch rechtzeitig vielleicht, um allzu großen moralischen Schaden von der Bundesrepublik abzuwenden. Dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack. Das Thema wurde von Politik und Verwaltung lange Zeit nicht ernst genug genommen mit der Folge, dass viele der hochbetagten NS-Opfer die Kehrtwende von Kassel gar nicht mehr erlebt haben.
Weiterlesen: Glatzel: Voraussetzungen für Rentenzahlungen an Ghettoarbeiter – Klärung durch die Entscheidungen des BSG vom 2./3. 6. 2009, NJW 2010, 1178
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Klaus Graf (23. April 2010). Rentenzahlungen an Ghettoarbeiter. Archivalia. Abgerufen am 16. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bsfp