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»Fake Jews bedienen eine Marktlücke«

https://www.juedische-allgemeine.de/kultur/fake-jews-bedienen-eine-marktluecke/

Update zu: https://archivalia.hypotheses.org/178141

Fälschungen in Archivalia: https://archivalia.hypotheses.org/9580


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. Juli 2023). »Fake Jews bedienen eine Marktlücke«. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cia6


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

5 Gedanken zu „»Fake Jews bedienen eine Marktlücke«“

  1. “Fake Jews” – ein prominentes Beispiel: Lea Rosh (Jg. 1936)

    Es sind nicht nur die vielen “Lieschen Müllers”, die als “Fake Jews” die antisemitsche “Marktlücke” bedienen, die als Folge eines gesellschaftlich geächteten, gleichwohl aber nach wie vor angeblich zumindest latent sehr wirkungsmächtigen Antisemitismus in Deutschland entstanden sein soll.

    Mit dieser windigen, von der Autorin herbeiphantasierten Unterstellung steht und fällt ihr ganzes politisches Erklärungsmodell. Es zielt darauf ab, den Staat Israel und seine gewählten politischen Repräsentanten vor Kritik zu immunisieren und deren sich als Insider anmaenden Kritiker als Antisemiten zu stigmatisieren statt lkar und deutlich festzustellen, dass es sich in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle von “Kostümjuden” um psychopathologisch hochgradig gestörte Personen handelt, für deren Befindlichkeit die Psychoanalyse entsprechende Diagnosen bereit hält. Das schließt im Einzelfall auch anders gelagerter Krankheitsbilder (Wichtigtuer, Hochstapler u.a.m.) nicht aus, wie man an dem Beispiel Rosh nachvollziehen kann:

    “Lea Rosh wurde christlich erzogen und trat im Alter von 18 Jahren aus der evangelischen Kirche aus. Sie nannte sich seit dieser Zeit nicht mehr Edith, sondern Lea und ist seither überzeugte Atheistin…. Gegen Zeitungsberichte, wonach sie auch ihren Nachnamen geändert habe, ging sie erfolgreich juristisch vor. In ihrer Geburtsurkunde ist der Name Edith Renate Ursula Rosh eingetragen. … Rosh scheiterte hingegen 2002 mit einer Klage gegen den Verlag C. H. Beck wegen eines dort verlegten Buchs der amerikanischen Autorin Ruth Gay. Gay hatte darin Rosh als engagierte Fernseh-Journalistin bezeichnet, die sich mit dem Vornamen Lea einen „jüdisch klingenden Namen“ zugelegt habe. ….. Eine Selbststilisierung als Jewish Spokesperson und daraus resultierende Konflikte attestierte noch 2006 … Jeffrey M. Peck, Dekan der Weissman School of Arts and Sciences an der City University of New York, in einem Buch zum modernen Judentum in Deutschland.” (zit. aus: Wikipedia-Eintrag “Lea Rosh”)

    1. @Dammann Entsetzliches Unwissen. Es gibt viele Menschen mit jüdischen Wurzeln, gerade im deutschen Bürgertum. Jeden als hochgradig “gestört” hinzustellen, der diese Wurzeln pflegt oder in Ehren hält, halte ich für unangebracht.

      Ich brauche nur Wikipedia zitieren: “Mangels spezifischer Rasse-Merkmale für Juden wurde die jüdische Religion als Definitionsmerkmal zu Hilfe genommen. Als arisch galt nur der, der eine Abstammung von nichtjüdischen Großeltern beweisen konnte. Von wem die Urgroßeltern abstammten und welcher Religion sie angehört hatten, ließ das Gesetz außer Betracht. Dies führte zu absurden Widersprüchen: Hatten jüdische Urgroßeltern ihre Kinder christlich taufen lassen, dann waren deren Kinder und Enkel laut Gesetz „reinrassige Arier“, andernfalls waren sie „Nichtarier“. Trat ein Enkel christlicher Großeltern zum Judentum über, so waren seine Kinder und Enkel fortan ebenfalls „Nichtarier“, auch wenn ihre Vorfahren alle Christen gewesen waren. Auch ein Deutscher, dessen Eltern getaufte Christen waren, blieb „Nichtarier“, wenn nur einer seiner Großeltern Mitglied einer jüdischen Gemeinde war. So bestimmte die Religionswahl im Dritten Reich über die Rassenzugehörigkeit, und das Gesetz vermehrte die Zahl der als „Juden“ definierten Personen.”

      Noch ein Punkt: Bedenkt man, dass sich das Gemeindeleben in vielen evangelische Gruppen oft kaum von denen jüdischer Gemeinden unterscheidet, wird man verstehen, wieso sich jemand dem Judentum verbunden fühlen kann, selbst wenn er kein Jude ist und wieso Juden sich als Christen fühlen, obwohl sie Juden sind. Vieler solcher Menschen sind keine “fake jews” bzw. “falsche Christen”, sondern ganz einfach traditionsbewusst. Das können Sie natürlich nicht wissen, weil Ihnen die entsprechende bürgerliche Familientradition vermutliche fehlt und solches Wissen natürlich nicht aus den Durchschnittsmedien bezogen werden kann. Gilt auch für die Menschen aus den jetzigen jüdischen Gemeinden, die in ihrer Mehrheit migrantisch geprägt sind (und folglich ebenfalls wenig Ahnung von den fließenden konfessionell-religiösen Übergängen im deutschen Bürgertum haben). Wenn sie die Familiennamen deutscher Juden anschauen, werden Sie feststellen, dass die Zahl der Schuster, Meier, Müller, Fuchs, Weiss etc. gar nicht so gering ist. Gerade das deutsche Judentum ist alles andere als “rein”. Mag linke, rechte oder jüdische Ideologen stören, ist aber so. “Die” jüdische Identität gibt es nicht.

      1. @ Josef
        Das Werfen von Nebelkerzen als rabulistisches Ablenkungsmanöver

        “Als Rabulist wird jemand bezeichnet, der in spitzfindiger, kleinlicher, rechthaberischer Weise argumentiert und dabei oft den wahren Sachverhalt verdreht“.

        Wie Staatsbürger(innen) in der Bundesrepublik Deutschland, und zwar im grundgesetzlich geschützten Raum der Religionsfreiheit, ihre religiösen Befindlichkeiten untereinander und einvernehmlich pflegen und regeln und woraus sie ihre Zugehörigkeit ableiten (z.B. Taufe), wird ihnen getrost selbst überlassen.

        Wenn sie daraus Ansprüche gegenüber dem deutschen Rechts- und Sozialstaat ableiten, haben sie ohne Ansehen der jeweils geltend gemachten Konfessionszugehörigkeit die Erfüllung rechtsstaatlich definierter Voraussetzungen und Bedingungen durch Vorlage von dafür als erforderlich angesehenen Dokumenten nachzuweisen. Insbesondere gilt für sie dabei eine an absolute Wahrheit gebundene Auskunftspflicht. Einzelheiten sind von unserem Rechtsstaat verwaltungsverfahrensrechtlich mit den vielen Religionsgemeinschaften geregelt.

        – Der hier vorgetragene Ausflug in die Religionsgeschichte des Herrn Josef, insbesondere zur Religionszugehörigkeit und Reliogionsausübung der Nazi-Zeit, ist nicht nur nicht zielführend, sondern vernebelt auch den hier in Rede stehenden Sachverhalt eines lang andauernden Täuschungsmanövers in betrügerischer Absicht. –

        Im Fall des Kostümjuden Fabian Wolff geht es aber nicht einmal um das hier vorgetragene familiär gepflegte Traditionsbewußtsein als Schutzbehauptung, sondern schlicht um diesbezüglich unwahre Tatsachenbehauptungen in betrügerischer Absicht, um erfolgreich aus dem darauf gründenden Geschäftsmodell (Stichwort “Marktlücke”) entsprechenden persönlichen Profit zu schlagen. Wenn daraus Dritten Vermögensschäden zugefügt werden, sind solche Verhaltensweisen hier und heute nach StGB zu ahnende Straftatbestände. Unser StGB gilt ausnahmslos auch für unsere jüdischen bzw. jüdisch sein wollenden Mitbürger(innen). Der Bezug auf die Shoa der Nazi-Zeit ist kein Freibrief für jüdische bzw. jüdisch sein wollende Straftäter heute.

        Zu dem Mißbrauch der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreihet durch öffentliche Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen zu seiner familiären jüdischen Herkunft durch den Kostümjuden Wolff, die er im Rahmen seiner Selbstenttarnung inzwischen auch selbst als frei erunden und als Lügen eingestanden hat, kommt außerdem hinzu, das bundesweit erscheinende Presseorgane in umfänglicher Kenntnis des Wolffschen Lügenkonstrukts und folglich in heimlicher Komplizenschaft mit ihrem Autor solche von Wolff erfundenen unwahren Tatsachenbehauptungen verbreitet haben. Es wird von interessierter Seite geflissentlich unterschlagen, daß der deutschen Presse das grundgesetzlich verbriefte Recht der Pressefreiheit nach Maßgabe der im sog. Pressekodex festgeschriebenen Selbstverpflichtung nur insoweit zusteht, wie sie sich an das Gebot der Berichterstattung hält, sie zuvor streng auf deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen und keine unwahren Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. Das vorsätzlich mißachtet zu haben, ist der eigentliche skandalöse Kern dieser Affäre.

        1. “Wie Staatsbürger(innen) in der Bundesrepublik Deutschland, und zwar im grundgesetzlich geschützten Raum der Religionsfreiheit, ihre religiösen Befindlichkeiten untereinander und einvernehmlich pflegen und regeln und woraus sie ihre Zugehörigkeit ableiten (z.B. Taufe), wird ihnen getrost selbst überlassen.”

          Soso. Ich habe nie bestritten, dass Wolff ein Betrüger sein könnte. Die Begriffe “Kostümjude”, “fake jew” beinhalten jedoch Implikationen, die einer in der deutschen Gesellschaft üblen Tradition folgen, der einseitigen Zuweisung, der generellen Unterstellung, hier in die Welt gesetzt durch Begriffe, die hochproblematisch sind. Noch einmal: Dieser Staat hat im 19. Jahrhundert die freie Ausübung der Religion gewährt, Mischehen zugelassen etc. Die Folge daraus war, dass es logischerweise Mischidentitäten gab. Die Rasseparagrafen des Dritten Reiches erfassten Menschen mit solchen Mischidentitäten nur teilweise. Der Gedanke, dass eine Identität bereits vorher unterdrückt worden ist, gesellschaftlich aufgezwungen worden ist, kommt Ihnen offenbar gar nicht. Ganz in diesem Sinne plädiere ich dafür, von den Begriffen “Kostümjude”, “fake jews” Abstand zu nehmen. Es gibt dafür gute Gründe. Sie sprechen von der Bundesrepublik Deutschland, übersehen aber ganz und gar die traurige Vorgeschichte. Ich darf daran erinnern, dass es dieser Staat und die mit ihm verknüpfte Gesellschaft waren, die jüdisches Leben und damit auch jüdische Identitäten unterdrückt haben, nicht nur im Dritten Reich, sondern auch zuvor. Nach dieser Interpretation wären viele bekannte deutsche bzw. österreichische Familien “Kostümjuden”, z.B. die Manns, die Komponistenfamilie Strauss und viele andere. Bin ich jetzt automatisch ein “fake jew”, weil ich mich auf entsprechende Wurzeln besinne? Jemand, der eine “Marktlücke” sucht? Wohl kaum. Die Justiz sollte sich meiner Meinung nach unbedingt raushalten. Es ist auch nicht sinnvoll, hier strafrechtlich einzugreifen. Die entsprechenden Institutionen, Verlage, Vereine etc. sollten das intern regeln (z.B. durch Kündigungen). Plakativbegriffe sollten generell vermieden werden, weil sie plakatives Denken fördern, das tendenziell dazu geeignet ist, NACHDENKEN zu unterdrücken. Das hat nichts mit “Rabulistik” zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand. Sie unterliegen offensichtlich dem Irrtum, dass Rechtsstaatlichkeit vor Dummheiten schützt.

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