http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,692264,00.html
Eine Journalistin hat einen wichtigen Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht errungen: Die Richter in Leipzig haben die Weigerung des Kanzleramts zur Herausgabe von Akten über den NS-Kriegsverbrecher Adolf Eichmann für rechtswidrig erklärt. Die geltend gemachten Geheimhaltungsgründe seien nur teilweise berechtigt und erlaubten zudem keine vollständige Zurückhaltung, entschied der zuständige Fachsenat des Gerichts.
Siehe auch
http://www.gabyweber.com/prozesse_bnd.php
Pressemitteilung des BVerwG zu BVerwG 20 F 13.09
Fall 39 in meiner Liste der Informationssperren Eine Schande für die Bundesrepublik Deutschland. Das Wesentliche bleibt verborgen.
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Vierprinzen