http://www.buskeismus.de/BVerfG/1_BvR_1891_05_vom_2010_03_09.pdf
Ist War auf der Website des Gerichts nicht eingestellt, aber in Juris als Volltext vorhanden.
Update: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32511/1.html Kompa-Kommentar
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. Mai 2010). Bundesverfassungsgericht stärkt Meinungsfreiheit gegen OLG Hamburg, verheimlicht aber Entscheidung. Archivalia. Abgerufen am 12. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bsck
BVerfG Das Urteil ist mittlerweile auch über den Server des BVerfG erhältlich.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100309_1bvr189105.html
Man muss schon Verschwörungstheoretiker sein, um anzunehmen, das Gericht würde die Entscheidung bewusst verheimlichen.
Archivalia bietet maßvollen Verschwörungstheoretikern Raum Wenn das schon Verschwörungstheorie ist, dann erscheint mir der Begriff Verschwörungstheorie sinnlos. Nach meinen Erfahrungen erschienen viele in Fachzeitschriften abgedruckte Entscheidungen des Gerichts nicht auf der Gratis-Webpräsenz. Und ich halte es keinesfalls für eine Verschwörungstheorie, dass die Auswahl der auf der Website erscheinenden Entscheidungen nicht willkürlich ist. Niemand wird dem Bundesverfassungsgericht sachfremde Erwägungen NACHWEISEN können, aber ich hielt es durchaus nicht für abwegig zu vermuten, dass die öffentliche Aufmerksamkeit für eine weitere Demütigung des OLG HH vermieden werden sollte. Nun, das war eine Hypothese, die widerlegt scheint. Aber dass die Veröffentlichungspraxis des Bundesverfassungsgerichts gravierende Mängel aufweist, dazu stehe ich.
Nach so einer vernichtenden Kritik von ganz oben (“ein grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes der Meinungs- und Pressefreiheit”) wäre in anderen Kulturen wohl der rituelle Selbstmord angesagt. In Hamburg wird aber sicherlich munter weiter an den Grundrechten gesägt.