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Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern hätte Mails zur Klimastiftung nicht löschen dürfen

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Experte-Pegel-haette-Mails-zur-Klimastiftung-nicht-loeschen-duerfen,klimastiftung184.html

“Innenminister Christian Pegel (SPD) hat mit der Löschung von Mails in seiner Zeit als Energieminister gegen geltendes Recht verstoßen. Zu diesem Schluss kommt Professor Thomas Henne von der Uni Marburg im Interview mit dem NDR. Er gilt als Experte für Archivrecht in Deutschland.

Ob E-Mails gelöscht werden könnten oder nicht, ist laut Henne ganz eindeutig im Landesarchivgesetz geregelt. Minister Pegel hätte ihm zufolge alle Mails, egal ob er sie als wichtig oder unwichtig betrachtete, dem Archiv anbieten müssen. Erst dort werde dann entschieden, was gelöscht werden kann und was nicht. Das gelte genauso für SMS-Nachrichten oder Social Media Messenger. […]

Die Löschung sei also eindeutig rechtswidrig, so Henne im Gespräch mit dem NDR weiter. Allerdings habe das nach deutschem Recht keine strafrechtlichen Konsequenzen. ”

Danke an HR.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. Juli 2023). Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern hätte Mails zur Klimastiftung nicht löschen dürfen. Archivalia. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ci6t


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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