Wie die Anti-StreetView-Kampagne unser Straßenbild zensiert

Original:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ffm-hoechst-rr-15.jpg

Bearbeitung:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ffm-hoechst-rr-15-1.jpg

Dieses Bild darf frei verbreitet werden! Siehe Lizenz!

Bearbeitetes Foto von Ralf Roletschek. Es zeigt den Frankfurter Römer, wie er nach Widersprüchen von Mietern oder Hauseigentümern aussähe, wenn Gesetz würde, was Hamburg fürs Bundesdatenschutzgesetz vorschlägt:

„(4a) Bei der systematischen und georeferenzierten digitalen fotografischen oder filmischen Abbildung von Straßenansichten zur Bereitstellung im Internet können Hauseigentümer und Mieter jederzeit gegenüber der verantwortlichen Stelle der Darstellung der Ansicht des betreffenden Gebäudes widersprechen. Die verantwortliche Stelle ist in diesem Fall verpflichtet, die Unkenntlichmachung des Gebäudes zu bewirken. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend. Gleiches gilt für Widersprüche von Personen gegen ihre Abbildung.“ PDF

Ausnahmen bei bedeutenden Kulturdenkmalen oder berühmten Ensembles sind da nicht vorgesehen, also kann ein einziger Mieter sein Haus aus StreetView entfernen lassen und damit die visuelle Kultur verschandeln.

Zur Anti-StreetView-Hysterie steht hier schon viel:

?s=streetview

Bildwettbewerb

Nehmt ein Straßenbild-Foto unter geeigneter freier Lizenz, bearbeitet es entsprechend, um den Schwachsinn der Aigner-Lösung kenntlich zu machen und stellt es auf Flickr! Die schönsten Beispiele werde ich hier vorstellen.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

4 Gedanken zu „Wie die Anti-StreetView-Kampagne unser Straßenbild zensiert“

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