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Seit 1. Juli 2023 gibt es in Bayern als letztem Bundesland ein Schatzregal

Felix Guffler hat im Newsletter des Historischen Vereins für Schwaben (nicht online, exklusiv für Mitglieder) darüber berichtet.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/raubgraeberei-schatzregel-sondengeher-schatzsuche-1.5632523

https://www.tz.de/muenchen/stadt/hallo-muenchen/abtreten-schatzsucher-in-bayern-muessen-eigentum-an-archaeologischen-funden-92345431.html

Das Schatzregal, das bereits in allen anderen Bundesländern gilt, ist eine rechtliche Regelung, bei der herrenlose oder lange verborgene Funde mit der Entdeckung Eigentum des Staates werden. Ziel sei „eine fachgerechte und insbesondere regionale Aufbewahrung unserer Kulturschätze von Anfang an“, so Blume. Daher solle das Eigentum regelmäßig auf die Gemeinde des Fundorts übertragen werden. Redliche Entdecker sollen nach der Neuregelung für ihre Funde belohnt, Grundstückseigentümer entschädigt werden – vorausgesetzt, der Schatz ist mindestens 1000 Euro wert und wurde nicht illegal ausgegraben.

Der Gesetzeswortlaut:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG-9

Die Sondengängerszene ist natürlich gegen das Schatzregal:

http://schatzregal.de/contra-sr

Ich bin ebenfalls als Gegner bekannt:

https://archivalia.hypotheses.org/?s=schatzregal
2011 habe ich eine Stellungnahme für den Hessischen Landtag abgegeben:

https://starweb.hessen.de/cache/AV/18/WKA/WKA-AV-022-T1.pdf

Siehe auch meine Rezension von 2002: https://archivalia.hypotheses.org/14661


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. Juli 2023). Seit 1. Juli 2023 gibt es in Bayern als letztem Bundesland ein Schatzregal. Archivalia. Abgerufen am 12. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/ci5q


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Seit 1. Juli 2023 gibt es in Bayern als letztem Bundesland ein Schatzregal“

  1. Ein unglaublicher Unfug, was hier in CSU-Gremien beschlossen wurde! Es bedauerlich, dass die bayerische Staatsregierung in dieser Angelegenheit so schlecht beraten wurde.

    Sondengänger etc. werden weiterhin ihrem Geschäft nachgehen und die Ware zurückhalten/oder im Ausland verkaufen. Raubgräbereien werden dadurch nicht verhindert. Ja, im Gegenteil, wer als “Nichtraubgräber” einen Fund in Bayern macht, wird in Zukunft in ein Nachbarland gehen, in dem das Schatzregal nicht gilt. Glauben Sie an die Großzügigkeit bayerischer Gemeinden? Ich nicht.

    Herrn Blumes Entscheidung war wenig klug, vielleicht nicht sein persönlicher Fehler, aber trotzdem wenig hilfreich.

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