Mehrfach geißelten wir die Beuthelschneiderei und forderten den freien Zugang zu DIN-Normen, die fest im Würgegriff des Beuth-Verlags sind. Auf europäischer Ebene gibt es nun etwas Bewegung beim Zugang zu technischen Normen:
Die EuGH-Generalanwältin Laila Medina hat in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache C-588/21 die Rechtsansicht vorgetragen, dass harmonisierte technische Normen (HTN) »für die Zwecke des Unionsrechts (…) angesichts ihrer unverzichtbaren Rolle bei der Umsetzung des abgeleiteten Unionsrechts sowie ihrer Rechtswirkungen grundsätzlich nicht urheberrechtlich schutzfähig sein dürften.«
https://www.urheberrecht.org/news/7161/
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-06/cp230110de.pdf
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. Juni 2023). Technische Normen und Urheberrecht. Archivalia. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/ci3m