OLG Köln bestätigt Verbot der Nutzung von Kohl-Zitaten. Umfang des Verbots geht über das der Vorinstanz hinaus und umfasst alle streitgegenständlichen Zitate.
http://www.urheberrecht.org/news/5411
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. Mai 2015). Kohl darf zeitgeschichtliche Aufarbeitung seiner Kanzlerschaft behindern. Archivalia. Abgerufen am 17. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bg18