Kohl darf zeitgeschichtliche Aufarbeitung seiner Kanzlerschaft behindern

OLG Köln bestätigt Verbot der Nutzung von Kohl-Zitaten. Umfang des Verbots geht über das der Vorinstanz hinaus und umfasst alle streitgegenständlichen Zitate.

http://www.urheberrecht.org/news/5411

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/helmut-kohl-siegt-erneut-vor-gericht-gegen-ghostwriter-heribert-schwan-a-1032105.html


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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