In meinem Aufsatz “Erinnerungsfeste in der spätmittelalterlichen Stadt” (in: Memoria, Communitas, Civitas, 2003, S. 270; perspectivia.net) schrieb ich:
Die weltliche Pflege des Andenkens und des Nachruhms löste sich immer mehr vom kirchlich-liturgisch bestimmten Gebetsgedenken. Weltliche Stiftungen der frühen Neuzeit ersetzten das dem Stifter geschuldete Gebetgedenken durch die Pflege des guten Andenkens. So korrespondierte mit der Aufhebung eines Frauenklosters in Memmingen im Zuge der Reformation die Säkularisierung der Memoria. Bürgermeister und Rat zweigten von dem Vermögen des Klosters, das dem Spital überwiesen wurde, 100 Gulden ab, um die Zinsen “zu der Klosterfrauen ehrlichem Gedächtnis in freundlicher und brüderlicher Weise zu verzehren”
Meine Quelle war Hans Liermann, Handbuch des Stiftungsrechts. Bd. 1: Geschichte des Stiftungsrechts, Tübingen 1963, S. 135. Die Primärquelle wurde 1817 von Jakob Friedrich Unold: Reformationsgeschichte der Stadt Memmingen, S. 71 (MDZ) bekannt gemacht. Dem Memminger Stadtarchivar Hans Engelhard bin ich sehr dankbar, dass er den Vertrag von 1529 über das Elsbethenkloster und die betreffende Stelle ermittelt hat. Er schickte mir Scans “aus dem Copiale Documentorum (StadtA MM, D Bd I/29) zur Übergabe des Elsbethenklosters 1529 ans Memminger Spital mit der fraglichen Passage. Aus den Erträgnissen von 100 Gulden wird ein alljährliches Gedächtnismahl finanziert, das nicht nur der Memoria dient, sondern auch der Überprüfung aller mit der Übergabe verbundenen Vorgänge – der Text der im Original nicht erhaltenen Urkunde erstreckt sich auf mehr als ein Dutzend Seiten”.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Juni 2023). Memmingen 1529: Wandel der Memoria. Archivalia. Abgerufen am 10. November 2024 von https://doi.org/10.58079/ci3a