http://www.taz.de/1/zukunft/wirtschaft/artikel/1/deutsche-bahn-darf-abreissen
“Es gab wohl noch nie eine Entscheidung in Sachen Urheberrecht mit einer solchen Tragweite”, sagte der Anwalt der Bahn, Winfried Bullinger.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=5947160/oyxqtt/index.html
Update: http://www.urheberrecht.org/news/3956 nennt das Aktenzeichen Az. 17 O 42/10. In der Rechtsprechungsdatenbank BW ist der Text noch nicht, aber auf der Gerichtswebsite
http://www.landgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1254450/index.html?ROOT=1169294