Urheberrecht: Deutsche Bahn darf Stuttgarter Hauptbahnhof abreißen

http://www.taz.de/1/zukunft/wirtschaft/artikel/1/deutsche-bahn-darf-abreissen

“Es gab wohl noch nie eine Entscheidung in Sachen Urheberrecht mit einer solchen Tragweite”, sagte der Anwalt der Bahn, Winfried Bullinger.

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=5947160/oyxqtt/index.html

Update: http://www.urheberrecht.org/news/3956 nennt das Aktenzeichen Az. 17 O 42/10. In der Rechtsprechungsdatenbank BW ist der Text noch nicht, aber auf der Gerichtswebsite

http://www.landgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1254450/index.html?ROOT=1169294


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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