Ein Gedanke zu „Meinungsfreiheit: LG Berlin klaut vom Bundesverfassungsgericht“

  1. Nun ja… klauen würde ich das nicht nennen wollen. Ist ja im Prinzip ok, wenn die Rechtsprechung des BVerfG beachtet wird. Im Übrigen ist das Übernehmen von Textbausteinen aus Urteilen höherinstanzlicher Gerichte (oder gar des gleichen Spruchkörpers), um sich Arbeit zu sparen und das Ganze rechtsmittelfest zu machen, mehr als üblich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search