Gewerkschaften mögen keinen Bibliothekssonntag

“Nach Einschätzung des zuständigen Landesgesetzgebers und den auf dieser Grundlage schlüssigen und vertretbaren Annahmen des Verordnungsgebers besteht angesichts der gewandelten kulturellen Funktionen öffentlicher Bibliotheken als niederschwellig zugängliche, nichtkommerzielle Orte der Kultur jedenfalls in Nordrhein-Westfalen an Sonn- und Feiertagen ein Bedürfnis für die Nutzung derartiger Bibliotheksräume an Ort und Stelle, welches eine Beschäftigung von Arbeitnehmern in solchen öffentlichen Bibliotheken an diesen Tagen als erforderlich erscheinen lässt. Die im ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren befragten Sachverständigen – mit Ausnahme der Antragstellerin – waren einhellig der Auffassung, dass gerade die Sonn- und Feiertagsöffnungen der öffentlichen Bibliotheken, die ihre gesetzlich in § 47 und § 48 Absätze 4 bis 6 des Kulturgesetzbuchs NRW beschriebenen kulturellen Funktionen erfüllen, für die (gemeinsame) Nutzung an Ort und Stelle einen erheblichen Besucherstrom aus verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen anziehen. Dabei waren auch Erfahrungen mit sonntags geöffneten Bibliotheken ausgewertet worden.”


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Klaus Graf (1. Juni 2023). Gewerkschaften mögen keinen Bibliothekssonntag. Archivalia. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ci0n


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Gewerkschaften mögen keinen Bibliothekssonntag“

  1. Unsere Linke (Grüne, SPD, Linke, Gewerkschaften, linke Medien, linke Akademiker) entpuppt sich immer mehr als unbürgerlich. Was kommt als Nächstes? Die Abschaffung der Noten?

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