https://www.urheberrecht.org/news/7141/
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Mai 2023). Fehlurteil des OLG Hamm: keine Panoramafreiheit bei Drohnenaufnahmen. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/chz4
Wer lesen kann, darf sich gerne in meiner Urheberrechtsfibel von 2009 S. 136 anschauen …
Im verlinkten Beitrag steht kein Wort davon, dass es sich um ein Fehlurteil handelt, und schon gar nicht, wieso …
Ist definitiv kein Fehlurteil. Diebe und Einbrecher jeglicher Couleur sind heutzutage nicht mehr darauf angewiesen, die entsprechenden Wohnobjekte vor Ort auszuspionieren. Das erledigt google street view. Online-Drohnenaufnahmen machen es nicht besser.
Würde mich interessieren, warum das für Sie ein Fehlurteil ist, wo bei anderen Gerichten schon die Verwendung einer Leiter nicht mehr “panoramafrei” ist.