Ist definitiv kein Fehlurteil. Diebe und Einbrecher jeglicher Couleur sind heutzutage nicht mehr darauf angewiesen, die entsprechenden Wohnobjekte vor Ort auszuspionieren. Das erledigt google street view. Online-Drohnenaufnahmen machen es nicht besser.
Würde mich interessieren, warum das für Sie ein Fehlurteil ist, wo bei anderen Gerichten schon die Verwendung einer Leiter nicht mehr “panoramafrei” ist.
Wer lesen kann, darf sich gerne in meiner Urheberrechtsfibel von 2009 S. 136 anschauen …
Im verlinkten Beitrag steht kein Wort davon, dass es sich um ein Fehlurteil handelt, und schon gar nicht, wieso …
Ist definitiv kein Fehlurteil. Diebe und Einbrecher jeglicher Couleur sind heutzutage nicht mehr darauf angewiesen, die entsprechenden Wohnobjekte vor Ort auszuspionieren. Das erledigt google street view. Online-Drohnenaufnahmen machen es nicht besser.
Würde mich interessieren, warum das für Sie ein Fehlurteil ist, wo bei anderen Gerichten schon die Verwendung einer Leiter nicht mehr “panoramafrei” ist.