4 Gedanken zu „Fehlurteil des OLG Hamm: keine Panoramafreiheit bei Drohnenaufnahmen“

  1. Ist definitiv kein Fehlurteil. Diebe und Einbrecher jeglicher Couleur sind heutzutage nicht mehr darauf angewiesen, die entsprechenden Wohnobjekte vor Ort auszuspionieren. Das erledigt google street view. Online-Drohnenaufnahmen machen es nicht besser.

  2. Würde mich interessieren, warum das für Sie ein Fehlurteil ist, wo bei anderen Gerichten schon die Verwendung einer Leiter nicht mehr “panoramafrei” ist.

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