Das muss sich ein Vermieter nicht gefallen lassen, meinte das AG München. Es geht natürlich nicht an, dass man Träger akademischen Titels in dieser Weise herabsetzt,
Das muss sich ein Vermieter nicht gefallen lassen, meinte das AG München. Es geht natürlich nicht an, dass man Träger akademischen Titels in dieser Weise herabsetzt,