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Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes

http://heise.de/-2638583

“Demnach können Informationen, die Bürger nach den Informationszugangsgesetzen wie dem Umwelt- oder Verbraucherinformationsgesetz (UIG, VIG) oder den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes (IFG) und der Länder erhalten haben, diese nun ohne weiteres auch verwenden und beispielsweise im Internet veröffentlichen. Auch die kommerzielle Nutzung solcher Daten ist ausdrücklich erlaubt und bedarf künftig keinerlei Genehmigung durch die Behörden mehr, wie dies im bisherigen Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) vorgesehen war. […]

Der Verbreitung amtlicher Informationen steht ein eventuelles Urheberrecht der Behörde oder Einrichtung nun nicht mehr entgegen. ”

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/046/1804614.pdf

Es ist ein Unding, dass für Archive, Bibliotheken und Museen Ausnahmen gemacht werden. Ein Hoch aufs amtliche Copyfraud!

Zu UrhG vs. IFG
?s=ifg+urhg


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. Mai 2015). Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes. Archivalia. Abgerufen am 15. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/bg0j


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