“Die älteren Damen verletzen angeblich Urheberrechte. Die Furcht vor Nachzahlungen lässt die Senioren nun verstummen. Die Gema-Tarifstruktur führt landesweit immer wieder zu Problemen.”
Wir lesen § 52 UrhG: “Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind.”
#gema
Update:
https://medium.com/@jagermo/nein-die-gema-will-kein-seniorensingkr%C3%A4nzchen-killen-4a00b9346116
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. Mai 2015). GEMA gnadenlos: Seniorinnen sollen fürs Volkslieder-Singen zahlen. Archivalia. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bg0g