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Der Skandal um die Benin-Bronzen

Der Perlentaucher zitiert eine unsäglich dumme Aussage eines SPD-Bonzen zu den Benin-Bronzen:

Der Grünen-Politiker Erhard Grundl hat Hauser-Schäublin derweil für ihre “rückwärtsgewandte Herangehensweise” kritisiert, berichtet Hannelore Crolly in der Welt. Und “auch die SPD-Fraktion ist überzeugt: ‘Wenn Restitution und Repatriierung nach deutschen Spielregeln erfolgen sollen, dann können wir uns den gesamten Prozess letztlich sparen’, so der kultur- und medienpolitische Sprecher Helge Lindh. Er plädierte für das Prinzip ‘Kontrolle abgeben’. Eine Haltung der Demut sei angebracht. ‘Rückgabe von Raubkunst mit Vorgaben an die betroffenen Staaten und Herkunftsstaaten wäre Fortschreibung des Kolonialismus mit anderen Mitteln.’ Selbst wenn Objekte gänzlich der Öffentlichkeit entzogen würden, ‘müssen wir das gefälligst ertragen’.”

Aus meiner Sicht ist jeglicher Kulturgutrelativismus grundfalsch. Ob es sich bei den Menschenrechten oder dem Konzept Kulturgut um genuin westliche Ideenkomplexe (um nicht von Ideologien zu sprechen) handelt, ist eigentlich irrelevant. Der Schutz von Kulturgut beruht heute auf einer globalen Verständigung, auf diversen internationalen Abkommen. Der Gedanke, dass es kulturelles Erbe (Heritage) gibt, für das andere Spielregeln gelten als für normales Privateigentum, liegt auch der Praxis der Welterbestätten zugrunde. Sie gehören nicht nur dem jeweiligen Eigentümer und sind nicht nur Kulturgut des jeweiligen Staats. Für bewegliches Kulturgut als kulturelles Allgemeingut müssen aus meiner Sicht gegeben sein:

* Kulturgut muss auf Dauer geschützt werden (Bestandserhaltung)

* Kulturgut muss allgemein zugänglich sein, wobei Einschränkungen in Sachen Bestandserhaltung und berechtigter Eigentümerinteressen möglich sind

* Reproduktionen von Kulturgut müssen Open Access verfügbar sein.

Gemessen an diesen Kriterien ist der Umgang Nigerias mit den Benin-Bronzen erst einmal frag- und kritikwürdig. Wenn in Aussicht gestellt wurde, dass ein mit viel deutschem Geld finanziertes Museum die Kunstwerke aufnehmen soll, kann es auch in Sachen Kolonialismus-Bewältigung nicht einfach heißen: Zahlen und Klappe halten.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Mai 2023). Der Skandal um die Benin-Bronzen. Archivalia. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/chvu


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Der Skandal um die Benin-Bronzen“

  1. Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und
    Naturerbes der Welt

    „Das Kulturerbe und das Naturerbe zählen zu den unschätzbaren und unersetzlichen Gütern nicht nur jedes Volkes, sondern der ganzen Menschheit. Der Verlust eines dieser höchst
    kostbaren Güter durch Verfall oder Untergang stellt eine Schmälerung des Erbes aller Völker der Welt dar. Teile dieses Erbes können wegen ihrer außergewöhnlichen Eigenschaften als von außergewöhnlichem universellem Wert und daher als des besonderen Schutzes gegen die ihnen immer stärker drohenden Gefahren würdig betrachtet werden.“

    Quelle:
    https://www.unesco.de/sites/default/files/2018-01/UNESCO_WHC_Richtlinien_2015_Amtliche_Uebersetzung_AA_Juni_2017.pdf

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