“Zentral ist dabei der Umgang mit gerichtlichen Akten. In Koblenz kam mehrfach zur Sprache, dass erst im Zuge der Behördenforschung abgabepflichtige (General-)Aktenbestände ihren Weg, teils “aus staubigen Kellern”, in die Archive gefunden hätten. Die Historikerin Dr. Eva Balz, die am IfZ zum BVerfG forscht, machte auf einem Podium zur Perspektive der Archiv-Nutzer:innen deutlich: Forschungsergebnisse werden nur überprüfbar, wenn verwendete Quellen nicht unerschlossen bei Behörden und Gerichten liegen, sondern auch Dritte sie in den zuständigen Archiven nutzen können.
Für die künftige Forschung ist es deshalb erfreulich, dass im Zuge des Projekts am BVerwG offenbar einiges Aktenmaterial erstmals dem zuständigen Bundesarchiv angeboten worden ist, insbesondere was sogenannte Generalakten aus der Leitung der Gerichtsverwaltung angeht. Auch die von Rennert erwähnte interne “rote Sammlung” aller Entscheidungen und sonstigen Verfahrensabschlüsse des Gerichts dürfte zweifellos hilfreich sein.
Gerichte können die historische Aufarbeitung vor allem dadurch unterstützen, dass sie ihre Akten über die zuständigen Archive zugänglich zu machen – insbesondere für die Forschung durch unabhängige Wissenschaftler:innen.”
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Klaus Graf (7. Mai 2023). Kritik an der Aufarbeitung von NS-Kontinuitäten am BVerwG. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/chvq