So titelte ich am 26. Februar 2009 aus Anlass des Emmely-Urteils vor dem Landesarbeitsgericht:
Nun hat die wegen Pfandbons im Wert von 1,30 Euro entlassene Kassiererin “Emmely” vor dem Bundesarbeitsgericht gewonnen, und die Anwälte jaulen in den Kommentarspalten auf, weil sie es lieber drakonisch gehabt hätten:
http://blog.beck.de/2010/06/10/emmely-gewinnt-beim-bag
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. Juni 2010). “Anwälte-Brut gewohnt herzlos” Archivalia. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/brzq
In Teilen verständlich, …die Reaktion der juristischen Zunft, wenn auch nicht zu Ende durchdacht:
Es kratzt halt am eigenen Ego, wenn die Parameter “AUGENMASS” und “GESUNDER MENSCHENVERSTAND” massgeblichen Einfluss auf die finale Urteilsfindung haben – diese beiden Parameter erschließen sich nämlich nicht zwingend im Verlauf eines Studiums.
Motto: “Wofür hab ich denn 14 Semester (lol) Jura studiert, wenn dann doch zum Schluss der Richter irgendeiner Meinungsbildung des Öffentlichkeit nachgibt?”
Tja, liebe Juristen – das ist das Problem mit Euch und Eurem Grundverständnis: Gesetze regeln das Zusammenleben zwischen Menschen, dienen also dem Menschen – und nicht umgekehrt dient der Mensch in all seinem Verhalten der wortgenauen Umsetzung von Gesetzestexten!
Zu schade für Euch, dass es draußen so überaus schlecht ankommt, wenn man gegen die Begriffe “Verhältnismäßigkeit” und “Angemessenheit” stänkern wollte, was man aber müsste, wollte man gegen dieses Urteil aber mal so richtig laut werden.
Ihr solltet Euch freuen – da im Urteil steht auch groß was von “Einzelfallentscheidung” und “stets individuelle Abwägung” – das öffnet Euren Kassen doch Tür und Tor 😉
Schwätzer!
Getroffene Hunde bellen auch als Lektor 😉
Und die nicht getroffenen sagen schlicht ihre Meinung.