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Württembergische Physikatsberichte im 19. Jahrhundert

“Als „Physikatsberichte“ werden medizinisch-topografische und ethnografische Beschreibungen bezeichnet, die das Bayerische Staatsministerium des Innern im Jahr 1858 bei den beamteten Landgerichtsärzten für ihre jeweiligen Amtsbereiche in Auftrag gab, um vor dem Hintergrund der sozialen Fragen der Zeit ein umfassendes Bild von der Topografie der Landgerichtsbezirke und den Lebensumständen der Bevölkerung zu erhalten”, beginnt Birgit Speckle ihren Artikel (12.12.2022) im Historischen Lexikon Bayerns. Nach der Lektüre dieser Einführung stellte jemand in einer genealogischen Mailingliste die Frage, was es mit den württembergischen Physikatsberichten auf sich habe.

Die bayerischen Physikatsberichte sind mit den württembergischen Oberamtsbeschreibungen vergleichbar und gelten als wichtige Quelle für Volkskunde und Sozialgeschichte. Ich habe 2013 Links zu den bayerischen Berichten in Archivalia zusammengestellt. Nachzutragen ist: “Seit April 2023 sind die unterfränkischen Physikatsberichte auf der Homepage der Universitätsbibliothek Regensburg als Volldigitalisate verfügbar” (bezirk-unterfranken.de). Felix Guffler referierte Anfang 2022 über die Physikatsberichte. Das BLF-Video ist online:

Die Einführung zum Bestand Medizinalkollegium (E 162 I im Staatsarchiv Ludwigsburg) geht leider nicht auf die in Württemberg jährlich abzuliefernden Medizinalzustandsberichte und medizinischen Jahresberichte (Physikatsberichte) ein. Es gibt 416 Einträge zu den einzelnen Berichten, die 1847 einsetzen und 1901 enden (Klassifikation Nr. 44.2 ab Bü 2223). Vorläufer gab es schon im zweiten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts, wie man dem Bestand Staatliches Gesundheitsamt Ravensburg im Staatsarchiv Sigmaringen entnimmt. 1814 wurde beispielsweise ein Medizinischer Zustandsbericht für die Stadt Wangen eingereicht (Findmittel).

1834 beschrieb Wilhelm C. Christlieb die Aufgaben der Oberamtsärzte, zu denen das Einreichen der jährlichen Berichte gehörte (Die Würtembergische Medicinal-Verfassung, S. 32-37, GBS). Er stützte sich auf die Instruktion von 1814 (Regierungsblatt, S. 124, GBS), die in § 9 von den Oberamtsärzten eine jährliche, im Januar einzureichende Generalrelation verlangte. 1849 äußerte sich Ernst Gottlieb von Steudel außerordentlich kritisch über den Nutzen der Jahresberichte der Oberamtsärzte (Altbau und Neubau des Medicinal-Wesens in Württemberg, S. 78f., GBS). Er bezog sich wohl auf die detaillierten “Vorschriften zu Abfassung der oberamtsärztlichen Jahresberichte vom 25. Juni 1846” (Victor Adolf Riecke: Das Medizinalwesen des Königreichs Württemberg, S. 39-51, GBS). Eine neuere, noch ausführlichere Instruktion wurde 1872 erlassen (Hermann Otto Friedrich Hettich: Das Medizinalwesen des Königreichs Württemberg, 1875, S. 173-186, GBS).

Ein Ministerialerlass vom 14. Dezember 1819 zeigte sich unzufrieden mit der Qualität der einlaufenden Berichte. Die Oberamtsärzte sollten sich bemühen, dem Zweck der Berichtspflicht mehr als bisher zu entsprechen, “damit zu Ende jeden Jahrs eine Total-Uebersicht über sämmtliche bedeutende und merkwürdige in das ärztliche Gebiet einschlagende Vorfälle, aus jedem erlangt werden möge” (Reyscher: Sammlung 15.1, 1846, S. 735, GBS; der dort zitierte Abdruck in Gottfried Knapps Annalen der würtembergischen Gesetzgebung ist noch nicht online).

Eine jährliche Auswertung “Medizinal-Bericht von Württemberg” (ZDB) erschien ab 1873 als Ergänzungsband der Württembergischen Jahrbücher für Statistik und Landeskunde (Wikisource) bzw. als Sonderabdruck aus den Jahrbüchern. Der Medizinalbericht für die Jahre 1873 bis 1875 wurde veröffentlicht als Heft II der Jahrbücher 1877 (erschienen 1878) und umfasste an die 300 Seiten (MDZ).

Es versteht sich von selbst, dass eine jährliche Berichtspflicht zu ganz anderen Inhalten führen musste als die in Bayern um 1860 durchgeführte umfassende Bestandsaufnahme. Der Quellenwert ist also gar nicht vergleichbar. Die württembergischen Medizinalberichte/Physikatsberichte sind von der Forschung – teste Google Books – noch kaum beachtet worden. Sie sind – anders als die bayerischen Berichte – vor allem für die Medizingeschichte aufschlussreich. Dies zeigt ein Blick in die im Medicinischen Correspondenz-Blatt des Würtembergischen ärztlichen Vereins abgedruckten Berichte, wobei die folgenden drei Beispiele womöglich noch zu vermehren wären: Jahresbericht des Oberamtsarztes Dr. Springer in Spaichingen 1831/32 (GBS), Dr. Müller: Generalrelation der Krankheiten im Oberamt Calw 1831/32 (GBS), Dr. von Hauff: Medizinaljahresbericht aus dem Oberamte Kirchheim 1858/59 (MDZ).

Walter Dürr: Gottlob Ernst Friedrich (von) Dürr (1792-1861), Königlich Württembergischer Oberamtsarzt, Bürger in Hall. In: Württembergisch Franken 88 (2004), S. 103–139, hier S. 120-132 (WLB Stuttgart) ist ausführlich auf die Berichte eines Haller Oberamtsarztes und ihren Quellenwert eingegangen. Die Berichte vermitteln, so Dürr, “ein eindrucksvolles Bild der gesundheitlichen und sozialen Verhältnisse in Stadt und Oberamt Hall” (S. 120). Dieses Urteil mag Forscher*innen motivieren, sich mehr als bisher mit den württembergischen Physikatsberichten zu befassen.

#forschung #medizingeschichte


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. Mai 2023). Württembergische Physikatsberichte im 19. Jahrhundert. Archivalia. Abgerufen am 12. September 2024 von https://doi.org/10.58079/chv6


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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