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Klaus Graf (26. April 2023). Professor*innen gegen Machtmissbrauch an Universitäten. Archivalia. Abgerufen am 25. März 2025 von https://doi.org/10.58079/chtt
Verstehe es eine Publikationsliste zu lesen und Du weißt, wo Vetterlewirtschaft im Gang ist …
Die sollen heim gehen.
Der Leistungsgrundsatz, wonach Angestellte, Beamtinnen und Beamte einzig nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung auszuwählen sind, wird schon alleine durch unsinnige Geschlechterproporzregelungen unterlaufen.
Die Praxis des Frauenproporzes ist in vielen Fällen eigentlich gegen den Leistungsgrundsatz und sehr eigentlich gegen das Grundgesetz. Macht aber nix, konform ist konform, Demokratie und Recht dehnbar. Wenn unter 10 Bewerbern nur drei Frauen sind, fünf Frauen aber intern vorgeschrieben sind, kann man sich ausrechnen, dass man als Frau gar nicht so dumm tun kann, um nicht doch genommen zu werden. Am Besten noch mit süßer kleiner Familie und mit dem Background des ach so benachteiligten Arbeiterkindes. Dann ist die Festanstellung gewiss. Die Folgen liegen auf der Hand: Um sich greifende Unfähigkeit auf allen Ebenen. Die Politik macht es ja vor.
Machtmissbrauch gibt es nicht. Es gibt nur bedauernswerte Irrtümer.