Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Unqualifizierte Kritik der IG Autoren am Google-Deal mit der ÖNB Wien, aber Forderung nach Vertragsoffenlegung berechtigt

Josef Pauser hat einen Sammelbeitrag für seine diversen ungemein verdienstvollen Einträge zur Vereinbarung, dass Google die urheberrechtsfreien Werke der ÖNB Wien digitalisieren darf (auf Googles Kosten), spendiert:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=6165

Seinem Kommentar zum Brief der IG Autoren, die sich gegen die Kooperation wenden, ist zuzustimmen:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=6187

Allerdings ist die Forderung nach Offenlegung des Vertrags nur zu berechtigt. Dazu sagt der Jurist Pauser leider nichts. Es ist schändlich, dass diverse US-Verträge Googles und der mit Lyon im Netz zugänglich sind, der Münchner aber nicht. Nach unendlich langer Wartezeit hat vor wenigen Monaten der bayerische Landtag meine Petition, den Vertrag offenzulegen, zurückgewiesen. Wenn Pauser sich zur Offenlegungs-Forderung nicht äußert, muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, gegen die im Staatswesen dringend nötige Transparenz und das Konzept der Informationsfreiheitsgesetze zu stehen.

Wenn die Bibliothekspartner den Vertrag z.B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben offenlegen, stellt Google sich dem nicht entgegen.

Grundsätzlich gilt bei Public-Private-Partnerships, dass es nicht angehen kann, diesen Bereich den Transparenzvorschriften und der presserechtlichen Auskunftspflicht (die es so natürlich im benachbarten Alpenland nicht gibt, das ja in vielem extrem verknöchert noch auf dem Stand der KuK-Monarchie verharrt) zu entziehen. Wenn der Staat mit Privatunternehmen paktiert, ist dies ein staatliches Tätigkeitsfeld, das in besonderem Maß der Transparenz bedarf, damit Steuergelder nicht verschwendet und Bürgerrechte nicht mit Füßen getreten werden.

Zum Lyon-Vertrag:

http://archiv.twoday.net/stories/6069908
http://scinfolex.wordpress.com/2009/12/13/contrat-googlebibliotheque-de-lyon-lombre-dun-doute

Münchner Vertrag geheim:
http://archiv.twoday.net/stories/3484352

Meine Klage gegen die ThULB Jena muss erst abgeschlossen sein, bevor ich kostenträchtige weitere Klagen erwägen kann 😉

http://archiv.twoday.net/stories/5755033


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. Juni 2010). Unqualifizierte Kritik der IG Autoren am Google-Deal mit der ÖNB Wien, aber Forderung nach Vertragsoffenlegung berechtigt. Archivalia. Abgerufen am 15. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/brxv


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

8 Gedanken zu „Unqualifizierte Kritik der IG Autoren am Google-Deal mit der ÖNB Wien, aber Forderung nach Vertragsoffenlegung berechtigt“

    1. eine parlamentarische anfrage wird von abgeordneten gestellt und muss beantwortet werden.
      ich bin mir sicher, dass da schon gebastelt wird.

  1. Offenlegung Ich habe rein gar nichts gegen die Offenlegung des Vertrags, habe mich in meinem kurzen (vielleicht zu kurzen?) Beitrag dazu aber nicht geäußert. Inhaltlich habe ich mich dezidiert gegen unsachliche Ausdrucksweisen und Verquickungen gewandt, die miteinander nichts zu tun haben. Das war mir wichtig. Dass ich zur “Offenlegung” geschwiegen habe, ist nicht automatisch als Gegnerschaft zu dieser Position zu deuten.
    Du lieber Klaus hättest allerdings mir vorab ja eine Mail schreiben können und nachfragen, dann hätte ich es gleich präzisieren können, aber nein, du formulierst zuerst einen “Frontalangriff” (so deine Eigendefinition; da bin ich dann gleich ein “Jurist”) und mailst mir dann. Na ja, auch gut. Kommunikation unter Abwesenden sollte eigentlich anders funktionieren. Aber pro futuro: ich bin erreichbar! Und bitte baue keine Gegnerschaft auf, wo es keine gibt.
    Weiters: Ein Schnitzel wartete gerade darauf, von mir verspeist zu werden, das war mir dann doch wichtiger, als die teilweise unsachlichen Äußerungen der IG Autoren. Man muss halt Prioritäten setzen!

    1. Frontalangriff war natürlich ironisch gemeint Es wäre schön, wenn wir (nach Erledigung vordringlicher Verrichtungen deinerseits) aus der Sicht des österreichischen Rechts erfahren könnten, welche juristischen Möglichkeiten theoretisch bestünden, eine Offenlegung des Vertrags zu bewirken.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.