Bibliotheksgesetz Sachsen-Anhalt verabschiedet

http://www.bibliotheksrecht.de/2010/06/17/bibliotheksgesetz-sachsen-anhalt-verabschiedet-8822031

Siehe auch
http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/5/d2591vbe_5.pdf

Steinhauer bemängelt das Fehlen einer Belegexemplarklausel. Ich begrüße dieses Fehlen ausdrücklich, da die Ablieferung von Belegexemplaren nichts in einem Gesetz zu suchen hat, sondern ein freiwilliger Service des Benutzers sein sollte. Wichtigeres Desiderat ist eine (von Steinhauer nicht thematisierte) Datenschutzregelung analog zu Thüringen.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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