http://www.bibliotheksrecht.de/2010/06/17/bibliotheksgesetz-sachsen-anhalt-verabschiedet-8822031
Siehe auch
http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/5/d2591vbe_5.pdf
Steinhauer bemängelt das Fehlen einer Belegexemplarklausel. Ich begrüße dieses Fehlen ausdrücklich, da die Ablieferung von Belegexemplaren nichts in einem Gesetz zu suchen hat, sondern ein freiwilliger Service des Benutzers sein sollte. Wichtigeres Desiderat ist eine (von Steinhauer nicht thematisierte) Datenschutzregelung analog zu Thüringen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. Juni 2010). Bibliotheksgesetz Sachsen-Anhalt verabschiedet. Archivalia. Abgerufen am 8. November 2024 von https://doi.org/10.58079/brxh